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(Anonym):Hallo Zusammen
Ich arbeite seit Juli 2018 an meiner neuen Arbeitsstelle. Dem GAV unterstellt ist die Firma nicht. Trotzdem bin ich nicht zufrieden mit der Situation betreffend den Ferien und Über- bzw. Fehlstunden.
Sämtliche meiner Urlaubstage sind vom Arbeitgeber verplant (Betriebsferien Sommer, Betriebsferien Winter und diverse Brückentage.) Davon wurde mir beim Gespräch nichts gesagt, zudem steht nichts in meinem Arbeitsvertrag.
Darf der Arbeitgeber das einfach so bestimmen? Ich sehe nämlich keinen driftigen Grund um die ganze Bude über diese Tage / Wochen zu schliessen.
Für das Jahr 2018 habe ich nun natürlich nicht genügend Tage bzw. Stunden um die Differenz auszugleichen. Mein Arbeitgeber zwingt mich nun in die Minusstunden, darf er das?
Überstunden sind (wenn nicht wirklich notwendig) nicht erwünscht. Er meinte er könne sonst die Stunden von meinem 13. Monatslohn abziehen. Ich finde die ganze Situation relativ unangenehm und ich fühle mich etwas verarscht.
was kann ich tun?
Danke schon im Voraus!!
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(Anonym):Hallo Zusammen
Ich arbeite seit Juli 2018 an meiner neuen Arbeitsstelle. Dem GAV unterstellt ist die Firma nicht. Trotzdem bin ich nicht zufrieden mit der Situation betreffend den Ferien und Über- bzw. Fehlstunden.
Sämtliche meiner Urlaubstage sind vom Arbeitgeber verplant (Betriebsferien Sommer, Betriebsferien Winter und diverse Brückentage.) Davon wurde mir beim Gespräch nichts gesagt, zudem steht nichts in meinem Arbeitsvertrag.
Darf der Arbeitgeber das einfach so bestimmen? Ich sehe nämlich keinen driftigen Grund um die ganze Bude über diese Tage / Wochen zu schliessen.
Für das Jahr 2018 habe ich nun natürlich nicht genügend Tage bzw. Stunden um die Differenz auszugleichen. Mein Arbeitgeber zwingt mich nun in die Minusstunden, darf er das?
Überstunden sind (wenn nicht wirklich notwendig) nicht erwünscht. Er meinte er könne sonst die Stunden von meinem 13. Monatslohn abziehen. Ich finde die ganze Situation relativ unangenehm und ich fühle mich etwas verarscht.
was kann ich tun?
Danke schon im Voraus!!
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Kommentare
Fr, 31/08/2018 - 00:08
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Der Arbeitgeber ist im Recht, sofern er dir einmal mind. 2 Wochen am Stück Ferien gibt (ok - dieses Jahr nicht mehr, nächstes schon)...
Ich kann dich begreiffen, hätte auch keine Freude - aber das bringt dir gar nichts - es ist nun so, wie es ist... Und ob du nun begreifst, die ganze Bude zuzumachen oder nicht - dieser Entscheid steht dir gar nicht zu.
Wenn du unzufrieden bist, dann musst du dir eben was neues suchen...
Nur, das mit keine Überzeit und die bezogenen Ferien am 13. abziehen - das geht nicht... da muss eine andere Lösung her oder er übernimmt die Fehlzeit!
Andreas Thanner Der Arbeitgeber bestimmt ohne Ausnahme die Länge und Zeitpunkt der Ferien (OR 329c, Abs.2). Betriebsferien stehen immer über den Wünschen des Arbeitnehmers und können vom AG beliebig und frei gewählt werden. Es besteht kein Beschäftigungsanrecht seitens Arbeitnehmer während den Betriebsferien der Arbeit nachzugehen.
Falls der Arbeitgeber fixe Betriebsferien geplant hat und er dem Arbeitnehmer verbietet in dieser Zeit zur Arbeit zu erscheinen, dann dürfen dem Arbeitnehmer hierfür keine Lohnabzüge getätigt werden (OR 324). Ausnahme bildet eine Abmachung vor (!) der Vertragsunterzeichnung, wie dieser Misstand im aktuellen Jahr behandelt wird.
Melii Schaurhofer Und ist es nicht so, dass wenndu zu minusstunden gezwungen wirst, diese dir der chef garnicht abziehen darf da diese unverschuldet sind weil er arbeiten will aber nicht darf? Ich rate dir such dir ne neue stelle..