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(Anonym):Hallo Zusammen
Ich arbeite im Verkauf und bin zurzeit in der Probezeit. Mein Chef will mich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigen.
Muss ich meinem potenziellen neuen Arbeitgeber sagen, dass ich gekündigt wurde?
Bekomme ich frei für Vorstellungsgespräche/Schnuppern?
Vielen Dank
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(Anonym):Hallo Zusammen
Ich arbeite im Verkauf und bin zurzeit in der Probezeit. Mein Chef will mich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigen.
Muss ich meinem potenziellen neuen Arbeitgeber sagen, dass ich gekündigt wurde?
Bekomme ich frei für Vorstellungsgespräche/Schnuppern?
Vielen Dank
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Kommentare
Mi, 18/04/2018 - 14:02
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ja, Freizeit bekommst du - bis zu einer gewissen Menge sogar bezahlt.
was du dem potentiell neuen Arbeitgeber sagst, ist deine Sache - nur - manchmal ist lügen halt einfach nicht die Beste Entscheidung - er will ja sicher wissen, weshalb du schon wieder einen Job suchst - und eine solche Begründung ist schwierig... und auch im Zeugnis, falls er es dann doch noch sehen will, ist ersichtlich, dass dir der Arbeitgeber gekündigt hat.
Walter Büchi art. 329 abs. 3 or.
üblich ist hier für bewerbungsgespräche oft die gewährung eines halbtages pro woche.
auch zum probearbeiten muss er ihnen alle 2 wochen 1 tag unbezahlt frei geben.
da im gekündigten verhältnis, sehe ich nicht warum man nicht sagen sollte, dass man eine neue stelle sucht?
https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/absenzen-un...