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(Anonym):hallo zusammen
ich arbeite in einer kita. nun hat der vorstand uns mit einem schreiben informiert, dass aufgrund der vielen krankheitstagen im 2018 im 2019 folgende regel gilt:
der erste krankheitstag wird dem lohn abgezogen, der vorstand übernimmt die ganze krankentaggeldversicherungsprämie (war vorher 50/50) und am dem 2ten tag haben wir 100% lohnfortzahlung
ist dies rechtens korrekt und erlaubt? was können wir oder sollten wir tun?
vielen dank!
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(Anonym):hallo zusammen
ich arbeite in einer kita. nun hat der vorstand uns mit einem schreiben informiert, dass aufgrund der vielen krankheitstagen im 2018 im 2019 folgende regel gilt:
der erste krankheitstag wird dem lohn abgezogen, der vorstand übernimmt die ganze krankentaggeldversicherungsprämie (war vorher 50/50) und am dem 2ten tag haben wir 100% lohnfortzahlung
ist dies rechtens korrekt und erlaubt? was können wir oder sollten wir tun?
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Kommentare
Mo, 10/12/2018 - 22:12
Robert Schweng
Kurt Egli Ja, das ist m.E. rechtens(maximal 3 Karenztage):
Lohnfortzahlung bei Krankheit mit Versicherungsschutz
Bei Krankheit mit Krankentaggeldversicherung: 80% Lohnfortzahlung während 2 Jahren.
Sieht der Arbeitsvertrag, der Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag eine Krankentaggeldversicherung vor, so sieht die Lohnfortzahlung anders aus. Voraussetzung ist, dass die Regelung den obigen Bestimmungen mit 100% Lohnfortzahlung während der beschränkten Dauer mindestens gleichwertig ist. Geregelt ist dies in Art. 324a Abs. 4 OR.
Als gleichwertig gilt eine Regelung der Lohnfortzahlung mit einer Krankentaggeldversicherung, welche folgende Merkmale aufweist:
80% Lohnfortzahlung während 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen
mindestens 50% der Prämie wird vom Arbeitgeber übernommen
maximal 3 Karenztage, also Tage ohne Lohnfortzahlung zu Beginn jeweils einer Krankheitsphase
Die Wartefrist bis zur Gewährung von Versicherungsleistungen kann unterschiedlich ausgestaltet sein, da während dieser Zeit der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Üblicherweise wird eine Wartefrist von 30, 60 oder 90 Tagen vereinbart.
Andreas Georg Ja das ist rechtens. Dass der Arbeitgeber 100% der Prämie übernimmt, ist grosszügig! Der eine Karenztag bei Krankheit ist ein Wundermittel gegen die Freitagsgrippe und den Montagmorgenhusten.