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(Anonym):Hallo Zusammen
Folgender Fall:
Ich habe vor 8 Tagen einen gebrauchten Roller gekauft (12 Jahre alt). Nach dem Tanken fiel mir auf, dass Benzin ausläuft. Ich habe im Internet recherchiert
und herausgefunden, dass es sich um ein bekanntes Problem handelt, bei dem der Hersteller einen Rückruf durchführt.
Nun rief ich meinen Mechaniker an. Dieser sagte mir, dass dieser Rückruf bei dem Roller noch nicht gemacht wurde. Ich solle den Roller vorbeibringen und die Reperatur werde gratis ausgeführt.
Ich brachte den Roller zum Mechaniker und dieser führte die Reperatur aus.
Gestern bekam ich ein Telefon: Die Reperatur war erfolgreich. Es gibt aber ein Problem: Der Mechaniker hat übersehen, dass Rückrufreperaturen max. 10 Jahre lang vom Hersteller bezahlt werden und diese Zeit bereits vorbei ist.
Nun will er mich für die geleisteten Stunden zu Kasse bitten. Darf er das?
Wenn ich gewusst hätte, dass ich die Reperatur zahlen muss, hätte ich das Problem selber behoben. Wie ist hier die Rechtslage? Der Mechaniker hat zuerst die Arbeit ausgeführt und mich erst danach über die unvorhergesehen Kosten informiert.
Besten Dank für die Info.
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(Anonym):Hallo Zusammen
Folgender Fall:
Ich habe vor 8 Tagen einen gebrauchten Roller gekauft (12 Jahre alt). Nach dem Tanken fiel mir auf, dass Benzin ausläuft. Ich habe im Internet recherchiert
und herausgefunden, dass es sich um ein bekanntes Problem handelt, bei dem der Hersteller einen Rückruf durchführt.
Nun rief ich meinen Mechaniker an. Dieser sagte mir, dass dieser Rückruf bei dem Roller noch nicht gemacht wurde. Ich solle den Roller vorbeibringen und die Reperatur werde gratis ausgeführt.
Ich brachte den Roller zum Mechaniker und dieser führte die Reperatur aus.
Gestern bekam ich ein Telefon: Die Reperatur war erfolgreich. Es gibt aber ein Problem: Der Mechaniker hat übersehen, dass Rückrufreperaturen max. 10 Jahre lang vom Hersteller bezahlt werden und diese Zeit bereits vorbei ist.
Nun will er mich für die geleisteten Stunden zu Kasse bitten. Darf er das?
Wenn ich gewusst hätte, dass ich die Reperatur zahlen muss, hätte ich das Problem selber behoben. Wie ist hier die Rechtslage? Der Mechaniker hat zuerst die Arbeit ausgeführt und mich erst danach über die unvorhergesehen Kosten informiert.
Besten Dank für die Info.
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Kommentare
So, 01/09/2019 - 14:18
Robert Schweng
Kurt Egli Kann denn auch belegt werden, dass die Reparatur gratis ausgeführt wird?
Sonst wenden Sie sich doch am Besten direkt an den Hersteller.
Mirjam Locher-Heuberger Massgebend ist doch auch, welche Garantie / Gewährleistung besteht gemäss Kaufvertrag.