(Anonym):Hallo zusammen, ein pensionierter Kollege ab und zu in einer Einzelfirma mithelfen (Aufräumen, wischen, tragen helfen ect.) , aus Freude und Betätigung. Kann der Einzelunternehmer diesem Kollegen die Reise und Essensspesen (er wohnt ausserkantonal) bezahlen und in der Buchhaltung verbuchen? Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Mitarbeiter. Hat irgendjemand etwas gelesen oder weiss jemand etwas zu diesem Thema? Danke für Tipps.

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja, weshalb nicht?
Bei Lohn für die Mitarbeit die AHV-Freigrenze nicht vergessen...

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