(Anonym):Hallo zusammen
Bitte um Rechtshilfe, 2 Vorfälle.
1. eine Nachbarin fotografiert mich wie ich im Balkon stehe
2. Fotografiert vor 2 Tage meine Kinder und meine Frau auf dem Parkplatz.
Wie ist das Recht am eigenen Bild? Bitte um eure Meinung, ob Zivilrechtlich belangt werden kann?
Vielen Dank

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Kommentare

Robert Schweng

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Lejla Smolarová direktes gespräch, konfrontation, bitte um herausgabe und unterlassung. wenn das nicht reicht, kann man anzeige machen. aber vielleicht reicht auch die androhung

Kurt Egli Ja.
Es handelt sich dabei um eine Persönlichkeitsverletzung gem. Art. 28 ZGB, welche zivilrechtlich geltend gemacht werden müsste.

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