Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo zusammen
1.Ein Arbeitsvertag wurde zum 01.07.2018 unterschrieben.Darf man ohne Kündigungszeit wieder kündigen?Bzw.den Vertrag wiederrufen?
2.Nach mündliche Vereinbarung hat der Arbeitnehmer 4Tagen im Betrieb gearbeitet und gekündigt.Steht ihn sein Lohn für die Tage zu und darf den Chef abmahnen,oder wie soll er es machen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo zusammen
1.Ein Arbeitsvertag wurde zum 01.07.2018 unterschrieben.Darf man ohne Kündigungszeit wieder kündigen?Bzw.den Vertrag wiederrufen?
2.Nach mündliche Vereinbarung hat der Arbeitnehmer 4Tagen im Betrieb gearbeitet und gekündigt.Steht ihn sein Lohn für die Tage zu und darf den Chef abmahnen,oder wie soll er es machen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›
