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(Anonym):Hallo zudammen
Darf mein Arbeitgeber in meiner abwesenheit eine inventur von meinem geschäftsauto machen und am schluss ohne meine erlaubniss die fehlenden artikel direkt von meinem lohn abziehen . Als ich das Auto bekam war ich bei der 1. Inventur auch nicht dabei. War als Fahrer (verkauf)tätig.
Wo kann ich mich sonst wenden oder irgendwelche hilfe hole .
Dabke euch im vorraus
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(Anonym):Hallo zudammen
Darf mein Arbeitgeber in meiner abwesenheit eine inventur von meinem geschäftsauto machen und am schluss ohne meine erlaubniss die fehlenden artikel direkt von meinem lohn abziehen . Als ich das Auto bekam war ich bei der 1. Inventur auch nicht dabei. War als Fahrer (verkauf)tätig.
Wo kann ich mich sonst wenden oder irgendwelche hilfe hole .
Dabke euch im vorraus
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Kommentare
Mo, 04/09/2017 - 18:23
Walter Büchi
wenn das geschäftsauto der firma gehört und sich darin das inventar befindet, dann darf die firma natürlich eine inventur machen.
man kann davon ausgehen, dass eine inventur auch bei vorgehenden fahrern gemacht wurde.
man kann auch davon ausgehen, dass mehrere inventurlisten vorhanden ist in der alle artikel aufgeführt sind.
einfach die inventurlisten anforden und vergleichen.