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(Anonym):Hallo zsämme.
Meine Freundin ist heute Morgen aus der Hausausfahrt gefahren, gerutscht, hat den Zaun des Nachbarn touchiert (Zaun beschädigt).
Auch das Auto ist nun hinten links beschädigt.
Die Strasse war spiegelglatt und nicht gestreut und gehört zur Gemeinde.
a) Wer ist für das streuen zuständig?
b) Wer haftet haftet nun für den Schaden am Auto und am Zaun?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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(Anonym):Hallo zsämme.
Meine Freundin ist heute Morgen aus der Hausausfahrt gefahren, gerutscht, hat den Zaun des Nachbarn touchiert (Zaun beschädigt).
Auch das Auto ist nun hinten links beschädigt.
Die Strasse war spiegelglatt und nicht gestreut und gehört zur Gemeinde.
a) Wer ist für das streuen zuständig?
b) Wer haftet haftet nun für den Schaden am Auto und am Zaun?
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Kommentare
So, 06/01/2019 - 14:48
Robert Schweng
Eveline Gutmann da haftest sicher der Fahrer. Es heisst ja, man muss den Fahrstil den Wetterverhältnissen anpassen. An vielen Orten wird überhaupt nicht mehr gesalzen.
Rene Loosli Sie haftest zu 100% aleine sie ist gefahren und muss sich den verhältnisen anpassen !!
Rolf Stüssi Für das salzen/streuen an den jeweiligen privaten Strassen und Areal ist der Besitzer/Anwohner bzw. Mieter zuständig.
Für den Schaden, haftet der Verursacher in diesem Fall deine Freundin.
Wenn sie eine Kaskoversicherung hat, wird der Schaden von ihr übernommen.
Es gilt hier auch eine gewissen Eigenverantwortung vorzunehmen, Geschwindigkeit anpassen nötigenfalls selber streuen.
Eveline Gutmann es ist eine Gemeindestrasse. Die sind aber am Sonntag sicher nicht verpflichtet Salz zu streuen.
Janet Hausin Eveline Gutmann die sind, wenn verpflichtet salz zu streuen, wenn es erforderlich ist, nicht 8-5 und am wochenende nicht. aber der hauseingang oder zufahrtstrasse, da ist der hauseigentümer oder dessen vertreter verantwortlich. ansonsten würde das auch in der hausordnung stehen.
Thomas Berger Wird wohl "nicht beherrschen des Fahrzeugs" uusecho. 🤔🙄