(Anonym):Hallo
Wir haben Mitte September einer Familie geholfen und ihnen obdach gegeben und
ihnen bei der Arbeit suche geholfen 2 Erwachsene und 3Kinder!
Wir haben ihnen unser Auto zu verfügung gestellt es extra angemeldet usw
es wurde per Handschlag abgemacht wir bekommen bei dem ersten Zahltag der am
6 November folgte 1300 Franken für Auto Wohnen Essen usw
Sein Lohn kam auf mein Konto und es wurde abgemacht wir ziehen das Geld ab
und er bekommt den Rest!
Vor 2 Wochen sind sie dan mit Sack und Pack abgehauen! Jetzt melden sie sich
und verlangen das Geld von uns da er sonst wieder mal auf der Strasse steht
mit 3 Kindern!!!! Drohung mit Polizei usw
Wir sehen das nicht ein da ja es schulden waren und abgemacht war ! wie sieht
es den rechtlich aus? Sie waren zur Untermiete Vermieterin wusste bescheid!
Danke

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root

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Andreas Thanner Zur Klärung: der Lohn kam auf Ihr persönliches Konto?
Nun, es ist tatsächlich möglich, dass Sie das Geld vollumfänglich herausrücken müssen. Wenn dieser Familienvater geltend machen kann, dass er sich in einer Notsituation befunden hat und Sie ihn genötigt haben den Lohn auf Ihr Konto zu überweissen. Er kann hier Strafantrag stellen.
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Forderung über das Betreibungsamt einziehen lassen. Schliesslich obliegt es nur dem Staat Zwangsmassnahmen zu vollziehen. Der Staat schützt die Schuldner indem er ihnen ein Existenzminimum gewährt. Wenn Sie dieses nicht eingehalten haben, dann sind Sie zudem auch für sämtliche Schäden haftbar die aus dem Abzug von den CHF 1300 resultieren. Und das in unbegrenzter Höhe.

Andreas Thanner In Ihrem Fall sieht es besonders schlecht aus, da Sie diese Abmachung per Handschlag besiegelt haben. Neben dem Problem der eigenmächtigen Rückzahlung kann man Ihnen auch Fahrlässigkeit vorwerfen und unterstellen, dass jemand der für sich und seine Familie selbst kein Obdach finanzieren kann, eine Schuld mit einem ersten Lohn in keinem Fall zurückzahlen kann.
Sie hätten dies wissen müssen und darum können Sie nicht verlangen mit dem ersten Lohn 1300 einzubehalten. Dieser Vertrag könnte somit auch aus diesem Grund hinfällig sein.
Wenn Sie diese Personen betreiben müssen Sie auch beweisen, dass Sie tatsächlich 1300 vereinbart haben. Behauptet die Familie dies sei ein Geschenk Ihrerseits gewesen, dann könnte dies ein Gericht ebenso interpretieren.

Phil Becker ich dachte es währe nicht möglich ein lohnkonto anzugeben das nicht auf den namen des arbeitnehmer läuft. oder bin ich da falsch informiert??

Petra Igel Geht ohne Probleme

Andreas Georg Da bist Du richtig rein gefallen. Das Geld vom Lohn ohne die CHF 1300.00 stehen ihm natürlich zu. Wahrscheinlich will er aber auch die CHF 1300.00.
Meine Einschätzung: Da bist Du einer der sehr wenigen ganz schlimmen Personen auf den Leim gegangen. Er wird nicht nachgeben und Dich ev. sogar erpressen wollen.
Meine Idee: Alle Quittungen und Zahlungsbelege sammeln, welche Du in diesem Zusammenhang hast, zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Drohung und Nötigung einreichen. Dort den Fall exakt schildern. Du stehst rechtlich dummerweise auf ziemlich schwachen Füssen.
Meine Frage: Wurden ihm für seine Arbeit AHV-Beiträge abgezogen, oder hat er allenfalls schwarz gearbeitet?

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