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(Anonym):Hallo und guten Tag. Ich habe eine allgemeine Frage bezgl. dessen ich nichts über Dr. Google gefunden habe.
Nach dem Unterricht in einer Primarschule werden die Kinder von nicht ausgebildeten Betreuungskräften betreut (Essen, Hausaufgaben, Betreuung im Anschluss).
Maximale Dauer kann angemeldet werden bis 16:30 Uhr. Das Ganze läuft über eine Verbandsgemeinde. Schule ist also quasi raus.
Die Schüler werden dann abgeholt, da kein Bus fährt.
Dürfen die Betreuer die Kinder vor dem verschlossenen Schulgebäude sitzen lassen und nach Hause gehen insofern einer der Eltern (z.B. aufgrund Stau) nicht ganz pünktlich sein kann, oder besteht auch im Anschluss eine Pflicht das Kind bis zur Abholung zu beaufsichtigen?
Würde gerne Eure Erfahrung, Meinung oder Wissen hierzu hören.
VG 😊
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(Anonym):Hallo und guten Tag. Ich habe eine allgemeine Frage bezgl. dessen ich nichts über Dr. Google gefunden habe.
Nach dem Unterricht in einer Primarschule werden die Kinder von nicht ausgebildeten Betreuungskräften betreut (Essen, Hausaufgaben, Betreuung im Anschluss).
Maximale Dauer kann angemeldet werden bis 16:30 Uhr. Das Ganze läuft über eine Verbandsgemeinde. Schule ist also quasi raus.
Die Schüler werden dann abgeholt, da kein Bus fährt.
Dürfen die Betreuer die Kinder vor dem verschlossenen Schulgebäude sitzen lassen und nach Hause gehen insofern einer der Eltern (z.B. aufgrund Stau) nicht ganz pünktlich sein kann, oder besteht auch im Anschluss eine Pflicht das Kind bis zur Abholung zu beaufsichtigen?
Würde gerne Eure Erfahrung, Meinung oder Wissen hierzu hören.
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