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(Anonym):Hallo nochmsls
Kurze frage darf der vermieter einem grundlos künden?
Mfg f.aerni
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(Anonym):Hallo nochmsls
Kurze frage darf der vermieter einem grundlos künden?
Mfg f.aerni
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Beatrice Zbinden
Wie hat er die Kündigung denn begründet? Soviel ich als Laie weiss, darf der Vermieter nur aus berechtigtem Eigenbedarf sozusagen grundlos kündigen.
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Fabien Aerni
Bis jetzt noch gar nicht.
So ein komisches bauchgefühl.
Nur zur information.
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Beatrice Zbinden
Sorry, muss grad revidieren. Siehe Link
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Martina Huber-Gerber
er darf dir nur künden wenn du die miete nicht fristgerecht bezahlst oder wenn er eigenbedarf anmeldet. die Kündigung muss auf einem amtlichen formular sein
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Annelise Schnyder
Er darf ohne grund mit den gestzlichen fristen auf einen ordentlichen kündigungstermin kündigen. Der mietvertrag ist ein zweiseitiger vertrag, und jede partei hat das recht, diesen zu kündigen
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Marcel Marty
Grundsätzlich ist ein Mietvertrag gemäss OR ein Vertrag der unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Mieter und/oder Vermieter jederzeit aufgelöst werden kann. Der Mieter hat jedoch das Recht, den Grund der Kündigung vom Vermieter zu erfahen. Bei Kündigungen, die für die Mieterschaft eine Härte darstellen (finanzielle oder familiäre Schwierigkeiten, Wohnungsnot), kann bei der Schlichtungsbehörde die Erstreckung des Mietverhältnisses beantragt werden.