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(Anonym):Hallo Miteinander
Wir leben in einer STWEG. Nun kifft der volljährige Sohn einer Familie ( in Abwesenheit der Eltern ) mit seinen Freunden in deren Garten und wir Nachbarn werden gezwungen, „passiv mit zu kiffen“.
Es ist wenig lustig, von unten, bzw. nebenan regelmässig ungewollt zugekifft zu werden.
Passiv rauchen ist schon gesundheitsschädlich, aber passiv kiffen, ist ne ganz gewaltig andere Hausnummer ! Der Rauch zieht durch offene Fenster, wenn man im Garten sitzt, zieht der Rauch zum angrenzenden Nachbarn.
Wen muss/ soll man ansprechen ?
Den volljährigen Sohn, oder dessen Eltern, die ja die Eigentümer und für die Wohnung verantwortlich sind ? Oder geht man besser über die Verwaltung ? Jedesmal die Polizei rufen ? 🤔🤔🤔
Vielen Dank für hilfreiche Antworten !
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(Anonym):Hallo Miteinander
Wir leben in einer STWEG. Nun kifft der volljährige Sohn einer Familie ( in Abwesenheit der Eltern ) mit seinen Freunden in deren Garten und wir Nachbarn werden gezwungen, „passiv mit zu kiffen“.
Es ist wenig lustig, von unten, bzw. nebenan regelmässig ungewollt zugekifft zu werden.
Passiv rauchen ist schon gesundheitsschädlich, aber passiv kiffen, ist ne ganz gewaltig andere Hausnummer ! Der Rauch zieht durch offene Fenster, wenn man im Garten sitzt, zieht der Rauch zum angrenzenden Nachbarn.
Wen muss/ soll man ansprechen ?
Den volljährigen Sohn, oder dessen Eltern, die ja die Eigentümer und für die Wohnung verantwortlich sind ? Oder geht man besser über die Verwaltung ? Jedesmal die Polizei rufen ? 🤔🤔🤔
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Kommentare
Do, 21/03/2019 - 09:02
Robert Schweng
Renate Steiger Volljährig und er kifft draussen .Glaub kaum das du da was machen kannst .
Eduardo Sanchez Du kann Fenster schliessen. 😁
Shlomo Ariel Goldwasser Woher wissen Sie, dass illegale Substanzen geraucht werden?
Silvie Silvie Ich kann dies verstehen, dass der Geruch lästig sein kann. Ich würde mal höfflich den jungen ansprechen.
Mehr kann man da nicht tun.
Robert Schweng @Silvie Silvie man könnte den Jungen ja auch höflich bitten auf Heroin oder Kokain umzusteigen, das würde jedenfalls nicht so stinken...! 😉
Kurt Egli Ich habe dazu folgendes gefunden:
Was können Sie bei wiederkehrender Lärm- oder Geruchsbelästigung durch Nachbarn in einem Mietshaus unternehmen?
Bringt das direkte Gespräch mit den Nachbarn keine Besserung, so sollten Sie beim Vermieter schriftlich die Beseitigung der Störung innert angemessener Frist verlangen. Gleichzeitig können Sie erwähnen, dass Sie – falls innert der Frist keine Besserung eintritt – den künftig anfallenden Mietzins nicht mehr überweisen, sondern hinterlegen werden. Für die Dauer der Störung können Sie eine Mietzinsherabsetzung verlangen.
Nimmt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters weiterhin keine Rücksicht auf die Mitbewohner, so kann der Vermieter eine verkürzte Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Monats ansetzen.
https://www.ch.ch/de/nachbarschaftsrecht/
René Abt Mein kleiner Tip, welcher nicht rechtlich ist. Sprecht den Jungen mal persönlich an und erklärt ihm das Problem. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung. Ich hab dies mit einem Jungen gemacht, welcher bei uns neben unseren Kindern oder in der Tiefgarage gemacht hat. Wir haben eine Lösung gefunden und seine Eltern wissen nichts von unserem Gespräch. Also mal gemeinsam sprechen.