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(Anonym):Hallo Miteinander.
Ich bin seit März 2012 Geschieden.
Ich habe letzte Woche habe ich vom Bezirksgericht einen Brief erhalten.
Die Gerichtskosten damals seine nur "geliehen" worden und jetzt nach 7 Jahren soll ich meine Scheidungskosten aufkommen, Einzahlungsschein über einen vierstelligen Betrag liegt bei.
Ich bin ehrlich gesagt sprachlos. 😠
Dürfen die sowas???
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(Anonym):Hallo Miteinander.
Ich bin seit März 2012 Geschieden.
Ich habe letzte Woche habe ich vom Bezirksgericht einen Brief erhalten.
Die Gerichtskosten damals seine nur "geliehen" worden und jetzt nach 7 Jahren soll ich meine Scheidungskosten aufkommen, Einzahlungsschein über einen vierstelligen Betrag liegt bei.
Ich bin ehrlich gesagt sprachlos. 😠
Dürfen die sowas???
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Kommentare
Fr, 29/03/2019 - 16:48
Robert Schweng
Rene Loosli Gerichtskosten bei einer scheidung sind immer selber zu tragen !!
Was hattest du mit dem Gericht abgesprochen bei der scheidung wegen den kosten ?
Walter Büchi ja, dürfen sie.
die gerichtskosten wurden damals offenbar vom staat als sogenannte unentgeltliche prozessführung übernommen.
art. 123 zpo:
"
Art. 123 Nachzahlung
1 Eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist.
2 Der Anspruch des Kantons verjährt zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens."
Mirjam Locher-Heuberger Sie müssen belegen, dass Sie die Mittel dazu immer noch nicht haben. Falls Sie das nicht können, müssen Sie die Kosten nachzahlen.