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(Anonym):Hallo Miteinander.
Habe da eine Frage. Wenn man in der Pflege arbeitet, als Nachtwache 70% angestellt und man schwanger ist, darf man dann wirklich nicht mehr in der Nacht arbeiten? Es wäre körperlich im Tagesdienst viel anstrengender und die Nachtschicht ist man auch gewohnt und wird nicht als belastend empfunden, zudem ist man auch finanziell darauf angewiesen.
Die Vorgesetzte meinte das man dann in den Tagdienst wechseln muss. Was wenn die Schwangere das nicht möchte und auch der Arzt bestätigt das Nachtwache weiterhin machbar ist?
Vielen Dank für Antworten.
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(Anonym):Hallo Miteinander.
Habe da eine Frage. Wenn man in der Pflege arbeitet, als Nachtwache 70% angestellt und man schwanger ist, darf man dann wirklich nicht mehr in der Nacht arbeiten? Es wäre körperlich im Tagesdienst viel anstrengender und die Nachtschicht ist man auch gewohnt und wird nicht als belastend empfunden, zudem ist man auch finanziell darauf angewiesen.
Die Vorgesetzte meinte das man dann in den Tagdienst wechseln muss. Was wenn die Schwangere das nicht möchte und auch der Arzt bestätigt das Nachtwache weiterhin machbar ist?
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Kommentare
So, 13/01/2019 - 12:01
Robert Schweng
Kurt Egli Gesetzlich ist Nachtarbeit erst ab 8 Wochen vor dem errechneten Termin nicht mehr erlaubt.
Wenn der Tagdienst für Sie körperlich nicht machbar ist, dann muss der AG Sie freistellen.
Martin Kaiser Der AG ist verpflichtet in seinem Betrieb das ArG durchzusetzen.
Martin Kaiser Und der AN hat die Anweisungen im Bereich des Gesundheitsschutzes des AG (wenn gemäss ArG korrekt) zwingend Folge zu leisten.
Flurina Strässle ich hatte grad die Diskussion mit FA weil wir am planen sind, solange es körperlich machbar ist und keine gefahr besteht darf Nachts bis ca. 8 wochen vor ET gearbeitet werden.