(Anonym):Hallo Miteinander.
Hab mich auf eine Stelle Beworben, es hies 3 Tage Probezeit.
Müsste man mir die 3 Tage bezahlt werden, wenn ja wie ist das Geregelt?..
Es hies eben erst dann werde entshieden ob ich den Vertrag bekomme.
Herzlichen Dank im Voraus

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 13

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner 1. Unterscheidung Probearbeiten oder Schnuppern - Probearbeit bezahlt, Schnuppern nicht
2. hast du Ferien in deinem jetztigen Betrieb genommen, und Probearbeiten zu gehen? Wenn ja - keine Bezahlung (weil man während den Ferien keiner bezahlten Arbeit nachgehen darf)
3. bist du allenfalls beim RAV gemeldet - keine Bezahlung und sonst nur als Zwischenverdienst
Also, wie wurden die 3 Tage genannt? Hast du Ferien dafür bezogen - und - könnte es sein, dass wenn du den Vertrag bekommst, die 3 Tage halt gleich mal als Überzeit oder so gelten?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden