Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo Miteinander.
Hab mich auf eine Stelle Beworben, es hies 3 Tage Probezeit.
Müsste man mir die 3 Tage bezahlt werden, wenn ja wie ist das Geregelt?..
Es hies eben erst dann werde entshieden ob ich den Vertrag bekomme.
Herzlichen Dank im Voraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo Miteinander.
Hab mich auf eine Stelle Beworben, es hies 3 Tage Probezeit.
Müsste man mir die 3 Tage bezahlt werden, wenn ja wie ist das Geregelt?..
Es hies eben erst dann werde entshieden ob ich den Vertrag bekomme.
Herzlichen Dank im Voraus
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 13
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 25/10/2019 - 13:07
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner 1. Unterscheidung Probearbeiten oder Schnuppern - Probearbeit bezahlt, Schnuppern nicht
2. hast du Ferien in deinem jetztigen Betrieb genommen, und Probearbeiten zu gehen? Wenn ja - keine Bezahlung (weil man während den Ferien keiner bezahlten Arbeit nachgehen darf)
3. bist du allenfalls beim RAV gemeldet - keine Bezahlung und sonst nur als Zwischenverdienst
Also, wie wurden die 3 Tage genannt? Hast du Ferien dafür bezogen - und - könnte es sein, dass wenn du den Vertrag bekommst, die 3 Tage halt gleich mal als Überzeit oder so gelten?