Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo, mir schaffet sit November in kurzarbeit. Weniger als 50%. Wie kann ich kontrollieren ob meine lohnabrechnig stimmt? Han min stundezettel und au min lohnzettel. Han aber das gfühl das nicht so stimmt. Wo kan ich da uskunft hole oder kontrollieren lassen ob so stimmt. Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo, mir schaffet sit November in kurzarbeit. Weniger als 50%. Wie kann ich kontrollieren ob meine lohnabrechnig stimmt? Han min stundezettel und au min lohnzettel. Han aber das gfühl das nicht so stimmt. Wo kan ich da uskunft hole oder kontrollieren lassen ob so stimmt. Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Sibylle Steiner
Kurzarbeitsentschädigung wird von der Arbeitslosenkasse direkt dem Betrieb überwiesen, daher denke ich, dass man bei der Arbeitslosenkasse die Lohnabrechnung prüfen lassen kann.
Fr, 02/06/2017 - 12:49
Birgit Rechsteiner
Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% vom Lohnausfall.
Beispiel:
Lohn normal = 2'000
50% Kurzarbeit = 1'000 weniger Lohn - 80% Kurzarbeitsentschädigung = 800 Franken
Lohn= 1'800 statt 2'000
Ansonsten würde ich mir als erstes mal das ganze von denen die die Löhne machen erklären lassen - wenn es für dich dann immer noch nicht stimmt - dann kannst du auch mal die AHV-Kasse z.B. anfragen.
Wenn wir mal nachrechnen sollen, dann müsstest du Lohnzettel, evt. Stundenzettel etc. hier hoch laden!