Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo.
Mir geht es seit längerem gesundheitlich nicht gut ( Rücken )
Ich Arbeite trotzdem zu 100%
Habe in letzter Zeit oft Termine beim Arzt, welche während meiner Arbeitszeit stattfinden und ich Arbeiten müsste.
Sind diese Stunden die ich beim Arzt bin und bei der Arbeit fehle als Krank anzugeben oder als Frei? Mein Arbeitgeber sagte mir mal das wird von den Ferien/Überstunden abgezogen.
Ist das so richtig?
Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo.
Mir geht es seit längerem gesundheitlich nicht gut ( Rücken )
Ich Arbeite trotzdem zu 100%
Habe in letzter Zeit oft Termine beim Arzt, welche während meiner Arbeitszeit stattfinden und ich Arbeiten müsste.
Sind diese Stunden die ich beim Arzt bin und bei der Arbeit fehle als Krank anzugeben oder als Frei? Mein Arbeitgeber sagte mir mal das wird von den Ferien/Überstunden abgezogen.
Ist das so richtig?
Danke
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 16/04/2018 - 10:50
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli kann der chef machen wenn es viele stunden sind
Monique Schmidli-Rieder Ganz klar dass das Arbeitszeit bzw überzeit oder Ferien Abzug gibt. Du bist ja nicht krankgeschrieben. Der Arbeitgeber sollte dir zwar wenn möglich frei geben, zahlen muss er dafür aber selbstverständlich nicht
Andreas Thanner Ferienabzug darf es keinen geben. Ferien dienen zur Erholung und eine Verrechnung von Arztterminen mit Ferienguthaben ist illegal. Sollte der Arbeitgeber dies trotzdem vornehmen, kann der Arbeitnehmer vor Gericht die Ferien wieder erwirken.
OR 329, Abs. 3 sieht lediglich vor, dass der Arbeitgeber für Arztbesuche Freizeit gewähren muss. Kein Gesetz gibt aber Auskunft darüber, ob diese Zeit auch bezahlt werden muss.
Wenn im Arbeitszeitreglement oder im Arbeitsvertrag nichts diesbezüglich geregelt ist, dann sind diese Stunden direkt vom Lohn abzuziehen.
Nathalie Arnold Wir haben das so geregelt, wer 100% arbeitet bekommt “gratis“ frei, wer Teilzeit arbeitet muss dafür sorgen das die Termine in der Freizeit stattfinden. Geht das nicht, wird es als minuszeit gerechnet. Ein arzttermin geht ja selten den ganzen Tag also kann man in der Regel danach wieder arbeiten gehen. Sind es viele Termine wird aber je nachdem auch mal ein Freitag oder minuszeit geschrieben.