(Anonym):Hallo, meine frage bezieht sich auf die sozialhilfe. Ich werde seit längerem unterstützt und bemühe mich und mache alles mit was sie verlangen. Nun bin ich seit mitte märz in einem Integrationsprogramm.
Wie sieht es da eigentlich mit urlaub aus? Der betrieb macht 2 wochen ferien. Kann mir in dieser zeit der urlaub verweigert werden? Laut der fürsorge steht mir kein urlaub zu. Wie ist das?
Ist ja nicht so dass ich wegfahren will. Sondern nur ein paar tage zuhause ausspannen möchte.
Danke für die hilfe

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Kommentare

Robert Schweng

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Christine Jochim-Kündig Sorry aber hast du nicht gesagt du hast länger von der Fürsorge gelebt? Wie lange arbeitest du schon dort ?

Birgit Rechsteiner Frage früh genug an, wo du die 2 Wochen während dem der Betrieb geschlossen ist zur Arbeit erscheinen sollst. Ansonsten gilt das allenfalls als unbezahlt.
Die Fürsorge, RAV oder wer auch immer dieses Programm für dich macht, wird dir da sicher Antwort geben können.
Seit Mitte März bis jetzt ist noch nicht sooooo schlimm, dass du dringend Ferien brauchen würdest - also darauf beharren würd ich sicher nicht...

Karina Grossenbacher SKOS Richtlinien Thurgau.
C.1.6 Urlaub/Erholung
Urlaubs- oder Erholungsaufenthalte sollen langfristig unterstützten Personen ermöglicht werden, die nach Kräften erwerbstätig sind, Betreuungsaufgaben wahrnehmen oder
vergleichbare Eigenleistungen erbringen. Für die Finanzierung
können Fonds und Stiftungen beigezogen werden.

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