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(Anonym):Hallo
Mein Nachbar (45 jahre) hat eine jüngere Freundin (23 jahre) und nun betiteln seine Arbeitkollegen in als pädophil und sagen das auch herum, ist das eine Verleumdung? Und wenn ja was kann man dagegen machen?
Liebe Grüsse
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(Anonym):Hallo
Mein Nachbar (45 jahre) hat eine jüngere Freundin (23 jahre) und nun betiteln seine Arbeitkollegen in als pädophil und sagen das auch herum, ist das eine Verleumdung? Und wenn ja was kann man dagegen machen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Claudia Zwart-Hager
Ich würde das schon als berleumdung werten (laie). Ausserdem sollten sich diese arbeitskollegen mal schlau machen was "pädophil" ist...https://de.m.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Markus Meyer
Art. 174
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.4
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.