Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo. Mein Ex Freund und ich haben uns frisch getrennt.
Letzen Winter waren wir noch zusammen auf den Malediven im Urlaub.
Er hatte mich eingeladen, damit wir den Urlaub zusammen verbringen können
und ich mir es nicht leisten konnte.
Nun möchte er aber nach der Trennung das Geld von mir zurück (1'400.- SFr.). :-(
Ist das so rechtens bzw. könnte er mich deswegen betreiben?
Vielen Dank für die Hilfe ♥
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo. Mein Ex Freund und ich haben uns frisch getrennt.
Letzen Winter waren wir noch zusammen auf den Malediven im Urlaub.
Er hatte mich eingeladen, damit wir den Urlaub zusammen verbringen können
und ich mir es nicht leisten konnte.
Nun möchte er aber nach der Trennung das Geld von mir zurück (1'400.- SFr.). :-(
Ist das so rechtens bzw. könnte er mich deswegen betreiben?
Vielen Dank für die Hilfe ♥
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 17/05/2018 - 19:30
Robert Schweng
Walter Büchi gemäss art. 249 or
"Bei der Schenkung von Hand zu Hand und bei vollzogenen Schenkungsversprechen kann der Schenker die Schenkung widerrufen und das Geschenkte, soweit der Beschenkte noch bereichert ist, zurückfordern:
1. wenn der Beschenkte gegen den Schenker oder gegen eine diesem nahe verbundene Person eine schwere Straftat begangen
hat;
2. wenn er gegenüber dem Schenker oder einem von dessen Angehörigen die ihm obliegenden familienrechtlichen Pflichten
schwer verletzt hat;
3. wenn er die mit der Schenkung verbundenen Auflagen in ungerechtfertigter Weise nicht erfüllt."
wenn die schenkung ohne bedingung erfolgt ist besteht keine rückzahlungspflicht.
das wird schwer zu beweisen sein aber da sie kaum mehr bereichert sein können, (die schenkung wurde ja mit dem urlaub ausgegeben), entfällt m.e auch deshalb eine rückzahlungspflicht.
https://or.gesetzestext.ch/artikel.cfm?key=286...
Birgit Rechsteiner Ich würde mir mal jetzt darum nicht so grosse Sorgen machen. Eine Trennung ist sehr verletzend - und da wird dann oft noch mit Sachen gedroht, um dem Anderen auch weh zu tun...
Rechtlich kann beides passieren, da nichts schriftliches vorliegt (logischerweise) ist es sehr abhängig wie die Sachlage von einem Richter beurteilt werden würde...
Ihr werdet ja noch mehr Sachen zu klären haben, nur die Ferien stehen ja wohl nicht zur Debatte - evt. kannst du ihn mit Möbeln bezahlen oder ähnliches...