(Anonym):Hallo.
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch 2 Monatslöhne. Er
antwortet auf keine meiner kontaktversuche.
Mit dem Rechtschutz komme ich nicht weiter.
Er sagt immer, bei Betreibung mache er rechtsvorschlag und wenn
er es zahlen muss geht er Konkurs.
Da ich aber noch Kontakt zu einem Angestellten habe, weiß ich, dass er sehr viel Arbeit hat und schon einen
neuen Mitarbeiter eingestellt hat. Was kann ich noch machen?
So 2 Monatslöhne reißen einem schon etwas aus der Bahn...
Grüße

Bewertung: 
4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Ansichten: 3

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sybille Rellstab wie meinst Du mit dem Rechtschutz kommst Du nicht weiter? Mahnen und dann betreiben.

Silvie Silvie Etwas? Gelinde gesagt. 😲 mahnen betreiben und fortsetzungsbegehren Anfragen. Sonst vor Arbeitsgericht. Warum nicht von Anfang an diesen Weg?

Birgit Rechsteiner Betreiben. So einfach geht man nicht in den Konkurs. Und wenn, dann sind Löhne noch recht gut geschützt.
Rechtsschutz hilft dir nicht? Dann wechsle zu einem richtigrn Rechtschutz...

Rene Loosli Ich würde betreiben !!
Bei einem konkurs werden die Lohnforderungen als erstes beglichen !!)

Andreas Locher Ich würde auf die Schlichtungsstelle gehen und die Löhne dort einfordern.

Walter Büchi mit allen unterlagen zur schlichtungsstelle.
bis zur streitwertgrenze von chf 30’000 sind arbeitsstreitigkeiten vor allen kantonalen instanzen kostenlos. (zpo 113 abs. 2 lit. d und zpo 114 lit. c).

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv