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(Anonym):Hallo, mein Arbeitgeber hat mir meinen lohn Von Februar nicht ausbezahlt. Obwohl gestern der letzte Tag war. Ich weisd das ich das anfechten kann mit einem eingeschreben brief mit einer friest von 5-7 Tagen. Was kann ich dun falls. Das nicht der fall ist. Ich bekomme keine antwort, wie es weitergeht ob konkurs oder sonst was. Es steht keine künding.. Also mir Wurde nicht gekündigt. Weiss nicht was machfn ohne antwort meines arbeitgeners. Wie verschollen. Ich weiss jetzt auch nicht ob ich andere rechte habe. Wie soll ich da am besten vorgehen. Bin muttwr einer 2 järigen tochter.. Und bin auf mein gehalt angewiesen. Rav hatte gemeint wenn alles. Papiere vorhanden sind. Sich anmelden da ich eben keine Kündigung erhalten habe. Aber ich kann nicht warten ich muss wissen wie ich ueberleben kann.
Was wäre der beste schritt für meine Situation?
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(Anonym):Hallo, mein Arbeitgeber hat mir meinen lohn Von Februar nicht ausbezahlt. Obwohl gestern der letzte Tag war. Ich weisd das ich das anfechten kann mit einem eingeschreben brief mit einer friest von 5-7 Tagen. Was kann ich dun falls. Das nicht der fall ist. Ich bekomme keine antwort, wie es weitergeht ob konkurs oder sonst was. Es steht keine künding.. Also mir Wurde nicht gekündigt. Weiss nicht was machfn ohne antwort meines arbeitgeners. Wie verschollen. Ich weiss jetzt auch nicht ob ich andere rechte habe. Wie soll ich da am besten vorgehen. Bin muttwr einer 2 järigen tochter.. Und bin auf mein gehalt angewiesen. Rav hatte gemeint wenn alles. Papiere vorhanden sind. Sich anmelden da ich eben keine Kündigung erhalten habe. Aber ich kann nicht warten ich muss wissen wie ich ueberleben kann.
Was wäre der beste schritt für meine Situation?
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Kommentare
Do, 01/03/2018 - 12:38
Walter Büchi
wenn gestern er letzte tag war, dann war das arbeitsverhältnis wohl befristet?
Do, 01/03/2018 - 12:44
Christian Oberhänsli
Bestimmt hat die Fragestellerin sagen wollen, dass gestern der letzte Tag im Februar war...
Do, 01/03/2018 - 13:00
Robert Schweng
Also ich habe nochmal nachgefragt. Folgender Sachverhalt:
Hallo. Danke für die Antwort.
Ich bekam eine WhatsApp Nachricht um halb 12uhr abends mit dem inhalt.
Hallo ........, ich muss dir mitteilen das wir dir die Kündigung geben aus wirtschaftlichen Gründen. Könntest du mir deine geleisteten arbeiten beschreiben. Damit ich dir ein Zeugnis ausstellen kann.
Das ist die Frau, vom Geschäftspartner meines Chefs.
Aber seit diesem tag höre ich nichts mer.. Keine Nachricht emil oder telefonat. Erreichen kann ich auch niemanden.
Darum bin ich so verwirrt.
Keine Kündigung erhalten zu haben. Keine Antwort dies bezüglich nicht zu erhalten. Und au das gehalt nicht. Und ich steh auf dem schlauch umd weiss nid was machen. Auch mein man versuchte ueber seine ruffnzmmer anzurufen aber auch ohme erfolg. Ich weiss nicht wirklich wo anfangen. 😊 hoffe sie verstehen ungefähr was ich meine
Do, 01/03/2018 - 13:15
René von Allmen
im schlimmsten Fall beim Sozialdienst der Wohngemeinde melden.
Do, 01/03/2018 - 14:01
Daniel Trappitsch Patian
Ja, würde ich auch empfehlen. Das sieht nach Konkurseröffnung aus, wenn da gar nichts mehr geht. Frage: kann sie mal an der Firma vorbei gehen und nachschauen, ob die noch offen haben? Wenn nein, dann bestätigt sich mein Verdacht, allenfalls beim Konkursamt nachfragen.
Do, 01/03/2018 - 13:18
Walter Büchi
hier wurde anscheinend keine kündigungsfrist eingehalten!
die fragestellerin soll dem arbeitgeber unbedingt weiterhin ihre einsätze anbieten, da der arbeitsvertrag noch nicht korrekt beendet ist.
aus der kündigung geht auch nicht hervor, dass sie nicht mehr bis zum ende der kündigungsfrist arbeiten müsste.
den lohn kann sie noch nicht einfordern, sie ist noch angestellt und der verzug seitens ag liegt im rahmen.
Do, 01/03/2018 - 13:36
Ciara Gomez
Du kannst evt. auf dem Sozialamt eine Abtretungserklärung für den Lohn den Du noch bekommst unterschreiben.
Damit trittst Du den ausstehenden Lohn ans Sozialamt ab und bekommst Geld von denen.🤔🤔🤔
Do, 01/03/2018 - 13:40
Birgit Rechsteiner
- unbedingt noch weiter arbeiten - Arbeitsverweigerung ist ein Grund für eine fristlose kündigung
- Das Whats Up ist wohl keine Kündigung - sofern die Frau des Geschäftspartners nicht auch in der Firma eine höhere Position inne hat (auch dann noch komisches Geschäftsgebaren) - aus diesem Grund bist du nach meiner Meinung nicht gekündigt (und wenn doch - eine Kündigungsfrist wäre trotzdem ein zu halten
- Brief schreiben und Frist setzten - wenn Frist nicht eingehalten schnell das Gericht anurfen
wenn es finanziell eng wird unbedingt auf das Sozialamt - die können kurzfristig helfen!
Fr, 02/03/2018 - 09:30
Andreas Georg
Guten Tag anonymus.
Sofort beim RAV anmelden mitsamt der Kündigung. Geh dort persönlich vorbei. Frag sie, ob Du den Arbeitgeber gleich betreiben sollst. Für das weitere Vorgehen kann sie mir ein pn schreiben