(Anonym):Hallo liebe Rechtler.

Wir haben eine Mietzinsreduktion beim Vermieter beantragt.
Nun haben wir folgenden Brief bekommen:
*Miete reduktion 5.-
*Garagenplatz von 120.- auf 155.- erhöht
*Parkplatz draussen von 30.- auf 50.- erhöht
Ist sowas rechtens bzw. können wir dagegen vorgehen???

Vielen Dank für eure Ratschläge...

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Kommentare

Robert Schweng

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Sybille Rellstab haben sie für den Garagenplatz und den Parkplatz einen separaten Vertrag oder ist das im Mietvertrag geregelt?

Lydia Reisacher Miezerverband, wen einer vorhanden ist oder Rechtsschutz

Robert Schweng FS: Beide Parkplatz wurden separat gemietet.

Sybille Rellstab Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt von Bedeutung ist ob sie verschiedene Verträge haben, bei nur einem Vertrag wäre der Fall sonnenklar, die Erhöhung wäre unzulässig. Bei verschiedenen Verträgen bin ich ehrlich gesagt etwas unsicher, habe noch was dazu gefunden:
http://archiv.hev-zuerich.ch.rubin.ch-meta.net/jahr-1999/ms-art-199910-3...

Sybille Rellstab ist älter, aber ich würde empfehlen, morgen die Schlichtungsbehörden anzufragen wie sie am besten vorgehen.

Rama Duman Hallo,Das war bei mir gleich,ich habe auch den Garage zusätzlich gemietet.
Dann können die Vemieter machen wie sie möchten.ich habe Mietrechtschutz und Rechtschutzversicherung aber ohne Chance.Aber ich lese hier gerne weiter.was man sonst machen kann. Danke

Birgit Rechsteiner Ja.. Wenn die Zahlen dahinter stimmen, dann kann das auch móglich sein. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass seine Kosten gestiegen sind, dann darf er das. Davor wird ja auch immer gewarnt bei den Mietrduktionen..
Nun aber, die Reduktion von 5 Franken v klar ist das Verarsche. Kein jormaler Mensch verlangt dann eine Reduktion... Und sonst hat er die Reaktion des Vermieters verdient... ?

Walter Büchi ja, das ist rechtens.
im gegensatz zu wohn- und geschäftsräumen, gelten für separat vermietete parkplätze und bewegliche sachen
keine besonderen schutzbestimmungen.
der vermieter darf die miete für diese parkplätze also beliebig erhöhen.
die kündigungsfrist beträgt gemäss or 2 wochen.

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