(Anonym):Hallo liebe leute.
Kann eine Verkehrsbusse verjähren?
Ich habe vor kurzem eine Rechnung(Verlustschein)von einem Inkassobüro bekommen.
Die Busse ist aus dem Jahr 2012.
Ich dachte das erlöscht irgendwann?
Danke und LG

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Kommentare

Walter Büchi

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guten abend.
nicht nur privatrechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche forderungen verjähren.
massgebend dürfte hier u.a sein, um was für eine busse es sich dabei handelt.
wenn es eine busse aufgrund einer übertretung im sinne von art. 103 ff. stgb ist, dann verjährt die verfolgung und die strafe (busse) nach drei jahren (art. 109 stgb).
zu prüfen wäre auch, ob eine unterbrechung der verjährung möglich ist. im übrigen gelten die art. 97-101 i.v.m. art. 104 stgb betreffend die verjährung.
vorliegend gibt es aber offenbar einen verlustschein.
für die auf dem verlustschein verurkundete forderung beginnt eine neue verjährungsfrist von 20 jahren zu laufen (vgl. art. 149a schkg).

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Ciara Gomez

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Hier ist noch ein Artikel vom Guider über die Verjährung. Grüsse zurück ?
https://www.guider.ch/konsum/schulden-betreibung-und-konkurs/wann-verjae...

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