(Anonym):Hallo
... Laut der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) dürfen Zahnärzte
nämlich für versäumte Sitzungen Schadenersatz fordern, sofern sie alles
Zumutbare unternommen haben, um den Termin anderweitig zu vergeben.
Wie ist es im umgekehrten Fall? Ich hätte heute morgen um 8 Uhr einen Termin
zur DH gehabt. Man hat mich um 7:00 Uhr angerufen und den Termin abgesagt und
einen Termin in ca 1 Monat angeboten.
Ich würde gerne wissen wie es sich nun rechtlich steht. Hätte ich für den
Fall der Fälle Anspruch auf "Schadensersatz" da ich schliesslich auch meinen
Tag geplant hatte und auch für den nächsten Termin mir wieder entsprechend
Zeit einräumen muss.

Vielen Dank für eure Antwort
LG

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Kommentare

Robert Schweng

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Wolfgang Bloeck Gute Frage! Wahrscheinlich hättest Du aber eine Schadenersatzpflicht des Zahnarztes vertraglich vereinbaren müssen. Ich gehe natürlich auch davon aus, dass der Patient seinen Schaden belegen kann. Müsste das aber nicht auch der Zahnarzt gelten? Oft warten Patienten schon im Wartezimmer auf eine Behandlung.

Wolfgang Bloeck Ergänzung: Klar, bei manchen Facharzt-Ausrichtungen ist das natürlich nicht der Fall. (Therapiesitzungen bei Psychiatern z. B.)

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