(Anonym):Hallo kannst du mit etwas anonym in Rechtsforum Schweiz posten?

Was ist ein eheschutzbegehren? Und wie unterscheidet sich das mit der Trennung?

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli a) Eheschutzmassnahmen
Auf Ersuchen eines Ehegatten wird das Eheschutzgericht tätig (sog. Eheschutzverfahren). Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten. Ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin regelt in einem Eheschutz-Verfahren die Folgen des Getrenntlebens. Eheschutzmassnahmen können vom Gericht angeordnet werden, wenn ein erneutes Zusammenleben in nächster Zukunft zwar ausgeschlossen oder wenig wahrscheinlich ist, das Paar aber z.B. keine Scheidung anstrebt oder einer der Partner sich einer Scheidung widersetzt. Das Verfahren ist einfach und rasch.
Quelle:
https://www.familienwegweiser.ch/stichwort/trennung-1-bersicht/

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