Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Hallo, kann mir jemand sagen was der Unterschied ist zwischen einem Erbenverzeichnis und einer Erbbescheinigung?
Vielen Dank 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Hallo, kann mir jemand sagen was der Unterschied ist zwischen einem Erbenverzeichnis und einer Erbbescheinigung?
Vielen Dank 🙈
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 24
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
So, 13/10/2019 - 20:46
Robert Schweng
Wolfgang Bloeck Sagt das nicht schon der Name. Bei einer Erbbescheinigung ist der Erbe persönlich genannt, sie gilt als Vollmacht das Erbe anzutreten oder auch als Verpflichtung dazu. Das Erbenverzeichnis ist nur ein Liste der Erben und keine Vollmacht.
Kurt Egli Folgender Artikel erklärt das sehr genau:
https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldetail/was-ist-der-unterschied-zwisc...