(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Ich habe eine Frage zu den Kinderzulagen.
Wenn mein Partner und ich im selben Kanton arbeiten, wer bekommt von uns die Kinderzulagen?
Er arbeitet 100% und ich 40%.
Mir wurde mitgeteilt, dass wer 100% arbeitet die Kinderzulagen erhält und nicht die Person die weniger arbeitet. Stimmt das?

Danke euch... ????

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Ja, das stimmt so...
oder lebt ihr irgendwie getrennt oder so?

Robert Schweng FS: Wir wohnen zusammen und haben ein gemeinsames Kind.

Birgit Rechsteiner dann ist klar, wer das höhere AHV-Pflichtige Einkommen hat - wird am ehesten der Mann mit 100% sein...
Ist ja im Endeffekt aber egal, oder?

Birgit Rechsteiner Anspruchskonkurrenz (Wer erhält die Familienzulagen ?) und Differenzzahlung
14. Der Vater/die Mutter und ich sind beide erwerbstätig. Können wir wählen, wer von uns beiden die Familienzulagen bezieht ?
Für jedes Kind darf nur eine Zulage ausgerichtet werden. Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, liegt eine Anspruchskonkurrenz vor. In diesem Fall können die Eltern nicht wählen, wer von beiden die Familienzulagen bezieht. Der Anspruch steht in folgender Reihenfolge zu:
Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und leben sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, was bei verheirateten Eltern meistens der Fall ist, so hat Anspruch, wer im Wohnsitzkanton der Familie arbeitet. Arbeiten beide Eltern oder arbeitet keiner der Elternteile dort, so bezieht derjenige Elternteil die Familienzulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat.
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, so geht sein Anspruch vor.
Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, ohne zusammen zu leben, so hat derjenige Elternteil Vorrang, bei dem das Kind lebt.

Laura Viglino-Rychener Was Birgit Rechsteiner gseit hät stimmt. ????
https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d

Karin Spitz-Hug Im normalfall kunnts dä über wo meh verdient,aber wänn er trennt sind.kasch es au du gad direkt bezüche????

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