(Anonym):Hallo ihr Lieben, habt ihr Informationen bzgl einer Aufsichtspflicht des Hundehalters auf eigenem Grundstück?
Wie sieht es die Rechtslage, wenn der Hund unbeaufsichtigt auf dem eigenen Grundstück ist?

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Kommentare

Robert Schweng

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Mirjam Locher-Heuberger Es besteht eine grundsätzliche Haftung des Tierhalters. Diesen Ausschnitt hier:
Entlastungsbeweis möglich
Unter bestimmten Umständen muss der Halter aber trotzdem nicht oder nur teilweise für den von seinem Tier verursachten Schaden aufkommen: Dies, wenn er nachweisen kann, alles in seiner Macht Stehende vorgekehrt zu haben, um den Schaden abzuwenden und dieser aus unvorhersehbaren Gründen dennoch eingetreten ist. Juristisch wird hier von einem sogenannten Entlastungsbeweis gesprochen. Die Anforderungen an diesen Nachweis beurteilen sich jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und objektiven Kriterien, wobei die Gerichtspraxis einen sehr strengen Massstab anlegt. Entscheidend ist, was ein vernünftiger und umsichtiger Tierhalter in derselben Situation zur Schadensvermeidung vorgekehrt hätte. Übliche Vorsichtsmassnahmen allein befreien aber noch nicht von der Haftung. So reicht es beispielsweise nicht aus, wenn der Halter eines bissigen Hundes am Gartentor das Schild «Warnung vor dem Hund» anbringt. Von Kleinkindern oder Fremdsprachigen wird diese Warnung nämlich nicht immer verstanden.
habe ich aus folgendem Link:
http://www.petfinder.ch/service/welt-der-tiere/tierschutz-tier-im-recht/...

Laura Viglino-Rychener Wenn din Hund öpper verletzt oder öppis bschädigt, denn sind bisch du tschuld, ou wänns uff dinem gschlossene Grundstück passiert isch!

Mirjam Locher-Heuberger Hier gibt's noch was zum Thema Hundebiss beim Einbrecher:
https://www.advopedia.ch/news/aktuell/schadensersatzanspruch-durch-hunde...

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