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(Anonym):Hallo ihr lieben
Folgendes szenario:
Der hausmeister hat die liebsten kinder der welt ... die immer alles auf die kinder des mieters xy schieben.
Mieter XY hat gefilmt wie die kinder des hausmeisters mist bauen.
Darf der hausmeister dafür dem Mieter XY eine abmahnung aussprechen?
Danke ♥
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(Anonym):Hallo ihr lieben
Folgendes szenario:
Der hausmeister hat die liebsten kinder der welt ... die immer alles auf die kinder des mieters xy schieben.
Mieter XY hat gefilmt wie die kinder des hausmeisters mist bauen.
Darf der hausmeister dafür dem Mieter XY eine abmahnung aussprechen?
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Kommentare
So, 17/06/2018 - 17:24
Robert Schweng
Laura Viglino-Rychener Nei, me dörf kei Lüüt uufneh ohni eres Iverständnis. U Abmahne dörf er Sie ou nld ☺,️
Rene Loosli Der Hausmeister darf eine klage einreichen wegen filmdufname von seinen kindern !!!
Thomas Berger En Abwart cha doch normalerwiis kei Mieter abmahne? 🤔
Robert Schweng FS:
Er hat dem mieter eine abmahnung ausgesprochen aber für was ist mir auch unbekannt ich war nicht dabei
Z.b der abwart hat im garten ein trampolin stehen wo der sohn des mieters xy federn beschädigt haben soll ABER in wirklichkeit hat der sohn des abwart die federn raus gerissen / demontiert
aber wie schon gesagt die kinder des HM wälzen immer alles auf die kinder des mieters xy ab und das geht schon seit dem einzug so
Da der abwart so blauäugig ist oder sich absichtlich dumm stellt und nie dem mieter glaubt hat der mieter xy ein beweis video gemacht wie die kinder des HM die rutsche mit steinen bearbeiten
die rutsche gehört zum spielplatz des nachbar blocks
in dem sinne hat er eine sachbeschädigung gefilmt
Walter Büchi der mieter darf nicht filmen und der hausmeister darf bzw. kann nicht abmahnen.
gebe zu bedenken dass unbeaufsichtigter kinder/jugendliche nur bedingt haftbar gemacht werden können.