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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Darf eine Firma die Büros wegen zu tiefer Auftragslage für eine Woche schliessen und den Mitarbeitern diese Zeit von der Überzeit abziehen?
So fallen jene Mitarbeiter mit wenig Überzeit ja ins Minus und müssen wieder wenigstens auf Null kommen, indem Überzeit gearbeitet wird.
Danke für Antworten... 🙏
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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Darf eine Firma die Büros wegen zu tiefer Auftragslage für eine Woche schliessen und den Mitarbeitern diese Zeit von der Überzeit abziehen?
So fallen jene Mitarbeiter mit wenig Überzeit ja ins Minus und müssen wieder wenigstens auf Null kommen, indem Überzeit gearbeitet wird.
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Kommentare
Fr, 12/07/2019 - 12:30
Robert Schweng
Andreas Thanner Sofern der Arbeitsvertrag oder ein Reglement vorsieht, dass Überstunden durch Freizeit abgegolten wird, ist die Antwort: ja.
Wenn der Arbeitnehmer ohne diese Regelung damit einverstanden ist, ist die Antwort: ja.
Sofern das Minus nicht zu extrem wird, insbesondere in Berufen mit schwankender Auftragslage, ist die Antwort: ja.
Bei einer Kündigung würden die Minusstunden jedoch nicht vom Lohn abgezogen.
Birgit Rechsteiner Ja, das darf der Arbeitgeber tun.
Aber auch nur in gewissen Massen - und er muss euch auch die Möglichkeit bieten, wieder zu Überzeiten zu kommen...
Es ist sogar möglich, dass dies so im Personalreglement geregelt ist (Jahresarbeitszeit oder ähnliches).