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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Darf ein Kindergarten ein Kind wegen dem Mitbringen von Süssigkeiten durchsuchen? 🙈
LG und schöne Feiertage... 😘
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(Anonym):Hallo ihr Lieben.
Darf ein Kindergarten ein Kind wegen dem Mitbringen von Süssigkeiten durchsuchen? 🙈
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Kommentare
Fr, 21/12/2018 - 17:34
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Klar, Hände an die Wand, Beine Breit - und dann los...
Sicher nicht, das weisst du sicherlich auch selber... aber - wenn klar ist, dass Kinder keine Süssigkeiten mitnehmen dürfen, die KiGa merkt, da ist aber was, dann darf sie das mit dem Kind klären...
Armin Moser Nei. Da dörfets nid da dörf nume d Polizei !
Mirjam Locher-Heuberger https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Lehrer-sollen-nicht-ueber-den-Z...
Mirjam Locher-Heuberger Ich bitte zu bedenken, dass selbst die Polizei zur Personenkontrolle einen Grund benötigt.
Das bedeutet: Da das Mitführen von Süssigkeiten kein Straftatbestand darstellt, dürfte noch nicht mal die Polizei ein Kindergartenkind darauf kontrollieren 😉
Dass Regeln eingehalten werden sollten, braucht hier nicht diskutiert zu werden.
Schlussendlich gilt aber auch bei Süssigkeiten - wie bei so vielen anderen Dingen - dass das Mass den Unterschied macht.
Robert Schweng Mirjam Locher-Heuberger es geht hier um den Kindergarten.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das ich nur den Kopf schütteln musste als ich gesehen habe, was die Kinder (3j) im Waldkindergarten zu Essen dabei hatten.
Von 14 Kindern hatten nur 2 ein Frühstück dabei, das nicht nur Süssigkeiten bestand.
Darum kann ich eine solche Regelung durchaus verstehen.
Kurt Egli Die einzigen, die irgendjemanden durchsuchen oder in die Taschen schauen dürfen, sind Polizeibeamte!
Wenn das Kind das nicht will dann dürfen sie das auch nicht.
Was der Kindergarten allerdings dann darf: die Eltern anrufen und bitten, entweder selber in den Taschen nachzusehen oder das Kind in die Obhut der Eltern zu übergeben, weil es bzw. seine Eltern sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält, die von allen akzeptiert wurden und auch von renitenten Eltern einzuhalten sind.
Katharina Herzig Die Frage wäre obsolet, würden die Eltern ihren Nachwuchs gesund ernähren und die Vorgaben zum Wohle der Kinder einhalten.
Andreas Thanner Viele Wege führen nach Rom. Wenn die Lehrperson keine Durchsuchung machen darf, dann gibt es einfach härtere Regeln im Alltag. Beispielsweise müssen die Schultaschen irgendwo deponiert werden, es werden keine anderen Taschen und Behälter während der Spielzeit gedulded, beim Essen sitzen alle am Tisch und müssen das Essen auf dem Tisch ausbreiten, usw.
Damit ist das Kind zu 100% unter Kontrolle der Lehrperson und eine Einnahme von Süssigkeiten kann so verhindert werden. Sollte das Kind trotzdem Süssigkeiten konsumieren muss man dem Kind das verbieten. Gehörcht es nicht, muss es der elterlichen Obhut rückgeführt werden und die Eltern auf die Regeln geschult werden.
Im Widerholungsfall ist das Kind jeweils umgehend aus dem Unterricht zu nehmen und den Eltern zu übergeben.
Wie gesagt, es gibt ganz viele Möglichkeiten um Regeln durchzusetzen 👌
Mirjam Locher-Heuberger Wobei je nach Gesetz/Kanton auch noch zu klären wäre, ob die Schulbehörden überhaupt befugt sind, Ernährungsvorschriften zu machen.
Andreas Thanner Mirjam Locher-Heuberger ich bin überzeugt, dass die Schulbehörden und die Lehrkräfte in der Gestaltung des Unterrichts derart frei sind, dass im Unterricht solche Richtlinien erlassen werden können.
Alternativ kann die Znüni oder zVieripause auch komplett ganz abeschafft werden und die Schulbehörden können dann eventuell verfügen, dass die Eltern ein Kostenanteil an der von der Behörde organisierte Verpflegung geleistet werden muss.
Ganz egal wie man es dreht und wendet: die Eltern die umsverrecken ihren Kopf durchstieren wollen ziehen den Kürzeren.