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(Anonym):Hallo!
Ich wüsste gern, wie es sich mit einer Abänderungsklage verhält!
Das grössere Sohn (16) möchte zum Vater und der kleinere (14 ) bleibt bei
der Mutter.
Bezahlt wird gerade pro Kind Unterhalt, Betreuungsunterhalt und
Frauenunterhalt! Mutter arbeitet etwas, aber nicht viel! Würde das grössere
Kind umziehen, wie würde sich der Unterhalt neu berechnen?
Könnte es auch zu Ungunsten des Vaters verändern?
Danke für die Hilfe
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(Anonym):Hallo!
Ich wüsste gern, wie es sich mit einer Abänderungsklage verhält!
Das grössere Sohn (16) möchte zum Vater und der kleinere (14 ) bleibt bei
der Mutter.
Bezahlt wird gerade pro Kind Unterhalt, Betreuungsunterhalt und
Frauenunterhalt! Mutter arbeitet etwas, aber nicht viel! Würde das grössere
Kind umziehen, wie würde sich der Unterhalt neu berechnen?
Könnte es auch zu Ungunsten des Vaters verändern?
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Kommentare
Mi, 10/07/2019 - 16:54
Robert Schweng
Martin Kaiser Wenn der grössere Sohn zum Vater zieht, kann der Vater sicher eine Abändrungsklage einreichen.
Die Alimente für den grösseren Sohn würde sicher wegfallen.
Ich gehe sicher davon aus, dass es sicher nicht zu Ungusten des Vaters ausfällt.
Wenn Sie sicher sein wollen, eine Anwätlin oder Anwalt fragen.
Armin Moser I wür ou säge das dä Vater weniger mue zahlä wänn da Chind bimne läbt.
Sicher nid meh!
Martin Kaiser Ich würde sogar behaupten, dass es für die Mutter massiv zu Ungunsten gehen könnte.
Der Frauenunterhalt (das habe ich noch nie so gehört) könnte der Vater auch noch ändern lassen.
Die Mutter könnte ja mehr arbeiten gehen.