(Anonym):Hallo, ich habe jetzt auch eine Frage:
In meiner Mietwohnung ist heute die Tür der Duschkabine oben aus der Führung gefallen. Die Führung ist oben in der Tür kaputt. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich den Schaden übernehme. Die Tür war vor Einzug bereits eingebaut und gehört zur Mietsache. Ist das jetzt normale Abnutzung von einer Mietsache? Die Tür ist über 10 Jahre alt....

Danke fürs weiterleiten...

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann nid d Husratversicherig. D Privathaftpflicht zauht das... isch ä Schadä gägeüber Dritpärsone..

Eveline Gutmann
Eveline Gutmann när ischs no so, dass Schäde bis 150.-- säuber müesse treit wärde....

Kurt Egli Wenn der ca. Schaden 150.-200 SFr. beträgt und man für die Reperatur nicht unbedignt einen Fachmann braucht, gehört das zum "kleinen Unterhalt" und muss vom Mieter übernommen werden.

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