(Anonym):Hallo, ich habe hier eine Frage;
Hatte die Ehegatten auch das Erbgut wenn der ander teil eine erben bekommt?
(Admin): Ihre Frage ist missverständlich formuliert, was möchten sie genau wissen?
(Anonym):Meine Kollegin die verheiratet ist möchte wissen ob Sie auch recht hatte auf das erbe das Haus. Seine Ehemanns Eltern...

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner nein. Erben tut nicht das Ehepaar, sondern das Kind. Das ist auch bei Erungenschaftbeteiligung Geld, das nur der eine Ehegatte bekommt und behalten darf (bei einer allfälligen Scheidung hat man kein Anrecht auf das Erbe des Ex-Partners)

Walter Büchi art. 197 zgb eigengut
"Das Eigengut bildet diejenige Gütermasse, zu der die eheliche Gemeinschaft im Grundsatz nichts beigetragen hat. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird das Eigengut nicht geteilt; jeder Ehegatte behält sein Eigengut."

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv