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(Anonym):Hallo ich habe folgende Frage:
Ich betreue gelegentlich einen Hund und bekomme dafür auch ein bisschen Geld.
Wenn der Hund(er ist versichert) jetzt meine Ledercouch anknabbert.
Muss die Versicherung denn nicht zahlen weil ich ihn betreue? 🙈
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(Anonym):Hallo ich habe folgende Frage:
Ich betreue gelegentlich einen Hund und bekomme dafür auch ein bisschen Geld.
Wenn der Hund(er ist versichert) jetzt meine Ledercouch anknabbert.
Muss die Versicherung denn nicht zahlen weil ich ihn betreue? 🙈
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Kommentare
Do, 29/11/2018 - 09:25
Robert Schweng
Renate Steiger Wen du ihn betreust dann schau doch das er das nicht macht .Beschäftigen und kauknochen geben .😂😂
Ciara Gomez Ciara Gomez Da musst du in den Versicherngsbedingungen nachsehen.
Denke nicht, das es übernommen wird, weil Du dafür ja bezahlt wirst.😎😎😎
Blanca Arni ok denn hüeti au mal en hund weni en anderi polstergruppe will
Joel Szabo Selbstverschulden...da der Hund unter deiner Aufsicht ist...Keine Versicherung zahlt da was....
Joel SzaboIch musste für meine drei Aquarien auch eine Wasserschadenversicherung abschliessen da ich sonst alle kosten selbsttrage😉✌🏻
Minela Mehic Meine Katze war mal bei einer Bekannten in den Ferien und hat dort die Stühle verkratzt.. wurde von meiner Haftpflicht bezahlt..
Ciara Gomez ich glaube das ist etwas anderes, oder hast Du Deiner Versicherung auch gesagt, das Du für das hüten der Katze Geld bezahlt hast? 🤔🙄😎
René von Allmen Nein, die Haftpflichtersicherung des Hundebesitzers muss nicht bezahlen. Da es kein Haftpflicht Fall ist.
Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
Schäden, die Sie selbst erleiden
Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
Lori Prel Vukaj Du scheinst als Hilfsperson des Tierhalters oder unter Umständen als Tierhalter zu gelten (da du die verfügungsgewalt über das Tier hast) und entsprechend müsste man nachweisen, dass du die entsprechende Sorgfalt an den Tag gelegt hast. Es kommt auch auf deine Versicherung an- je nach Police/AGB kann der Schaden gedeckt werden.
Vielleicht hilft dir dieser Artikel:
http://www.tierrecht.ch/haftung.html