(Anonym):Hallo ich habe ein Problem mit der XXXXXX. Ich möchte nach Deutschland
auswandern habe da aber angeblich schulden und kann diese nicht künden. So
bei der Hotline wird man nur hingehalten und geben keine Auskünfte. Da ich
in der Schweiz keine zukunft mehr habe wegen Jobs gehe ich nach Deutschland
um da als Pflegehelfer zu arbeiten und auch um eine Ausbildung zu machen.
Eine Zusage habe ich bereits... Nur.... Wie kann ich diese KK kündigen wenn
die mir meine genauen Daten nennen können und das EDA und der Sozialdienst
nicht weiterhelfen können? Für mich wäre es kein Problem alle Rechungen in
raten zu zahlen aber das wollen die nicht. Die einzige Möglichkeit wäre ein
Kredit zu nehmen nur wegen der KK um die künden zu können aber ist das echt
eine Lösung? Enfällt mein obl. Versicherung nicht beim verlassen der
Schweiz nicht? Und was passiert wenn ich einfach gehe ohne die KK zu künden?
Dürfen die weiterhin Rechnungen senden von der laufenden Versicherung? ich
entschuldige mich schon mal wegen der Schreibweise Aber ich bin gerade
nervlich am verzweifeln ich meine laut Kassensturz etc... ist das die
schlimmste KK die man sich vorstellen kann. Und auch Anfragen via Mail
blieben unbeantwortet.

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Kommentare

Robert Schweng

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Didier Mbiyavanga Kündigen per ausreise Datum infolge Wegzug im Ausland und Abmeldebescheinigung von Gemeinde bei legen! KK muss das akzeptieren !

Alex Schäfer Du brauchst ein Wohnsitz in DE damit kannst du dich aus deiner Gemeinde (CH) Abmelden, mit dieser Abmeldung kannst du die KK kundigen würde ich behaupten. Den die OBl gilt ja nur für die Schweiz.

Birgit Rechsteiner Die Krankenkasse wird Ihre Forderungen aber auch im Ausland durchsetzen... Also, setz dich jetzt schon mit deren Bezahlung auseinander...
In der Schweiz ist man so extrem auf der Suche nach Pflegepersonal - weshalb gehst du dafür ins Ausland, wo die Bedinungen und die Bezahlung viel schlechter sind? So wirst du die KK hier auch nicht unbedingt einfacher bezahlen können.... Verbau doch das Auswandern nicht mit solchen Altlasten, zahl ab und geh dann...

Martin Kaiser Wenn man auswandert muss man die KK nicht kündigen (KVG). Diese wird automatisch hinfällig.
Gemäss Art. 5 Abs. 3 KVG endet die Versicherung, wenn die versicherte Person der Versicherungspflichtnicht mehr untersteht.
Die Schulden bleiben aber bestehen.
Sie können auch in Deutschland wegen den Schulden in der Schweiz betrieben werden.
https://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.275.12.de.pdf

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