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(Anonym):Hallo
Ich habe bemerkt, dass ich vor 2 Jahren nicht-steuerbare Einkünfte nicht deklariert habe. Das war völlig unbeabsichtigt. Nun wollte ich fragen, ob das schon unter Steuerhinterziehung geht? Denn es gab ja keinen finanziellen Verlust für das Gemeinwesen, da die Einkünfte eben nicht-steuerbar sind. Und die Busse für Steuerhinterziehung beträgt doch der Höhe der hinterzogenen Steuern? Das eigentliche Problem ist nun, dass ich vor einer Sozialversicherung belegen muss, dass ich damals die Einkünfte gehabt habe. Die Sozialversicherung hat diese Daten von der Steuerbehörde. Sollte ich ggü. der Sozialversicherung erwähnen, dass ich damals vergessen habe, diese steuerfreien Einkünfte zu deklarieren oder machts das nur noch komplizierter?
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(Anonym):Hallo
Ich habe bemerkt, dass ich vor 2 Jahren nicht-steuerbare Einkünfte nicht deklariert habe. Das war völlig unbeabsichtigt. Nun wollte ich fragen, ob das schon unter Steuerhinterziehung geht? Denn es gab ja keinen finanziellen Verlust für das Gemeinwesen, da die Einkünfte eben nicht-steuerbar sind. Und die Busse für Steuerhinterziehung beträgt doch der Höhe der hinterzogenen Steuern? Das eigentliche Problem ist nun, dass ich vor einer Sozialversicherung belegen muss, dass ich damals die Einkünfte gehabt habe. Die Sozialversicherung hat diese Daten von der Steuerbehörde. Sollte ich ggü. der Sozialversicherung erwähnen, dass ich damals vergessen habe, diese steuerfreien Einkünfte zu deklarieren oder machts das nur noch komplizierter?
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Kommentare
Do, 31/01/2019 - 23:10
Robert Schweng
Thomas Berger Bim Stüramt Bern fröge...?🤔🙄
Kurt Egli Empfehle dem Fragesteller eine Selbstanzeige um einer eventuellen Strafverfolgung zu entgehen.
Armin Moser Chlär da sofort mitäm Stüüramt, diä händ jo d unterlagä !
Andreas Georg Mein Vorschlag: So rasch wie möglich und von Dir aus dem Steueramt schreiben, dass Dir da ein Fehler passiert sei. Natürlich musst Du dann die Steuern plus ev. Verzugszins zahlen. Aber sie werden Dir kein Verfahren anhängen. Umgekehrt läuft es, wenn das Steueramt hinter diese Einkünfte kommt. Dann kannst Du Strafsteuern gewärtigen. Viel Erfolg - und mach Dir keine zu grossen Sorgen.