(Anonym):Hallo ich hab eine Frage.
Darf ein Eigentümer ohne Renovationen vorzunehmen den Mietzins für den Nachmieter massiv erhöhen?
Oder ist das rechtlich nicht korrekt und man kann bei entsprechender Kenntnis des alten Mietzinses dagegen vorgegangen werden?
Lieben Dank...

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Kommentare

Robert Schweng

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Armin Moser Ja dogegä chönntet sie innerhalb vo 30 täg vorgoh !

Walter Büchi der neue mieter kann den anfangsmietzins innert 30 tagen nach der schlüsselübergabe anfechten.
der anfangsmietzins darf ohne besonderen grund nicht mehr als 10 % höher sein als beim vormieter.
in den einigen kantonen muss der vermieter dem neuen mieter den anfangsmietzins sogar mit einem speziellen formular mitteilen.
http://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/mietzinsgestaltung/anfechtung-des...

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