(Anonym):Hallo, ich hätte eine Frage:
Also ich bin nun beim Sozialamt, da ich ausgesteuert wurde.
Ich habe einen festen Freund und wir wohnen in seit einem halben Jahr zusammen.
Meine Sozialberaterin hat mir gesagt, dass mein Freund mich finanziell mitunterstützen muss.

Stimmt das wirklich so?

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Jo sicher!!!
Warum sött denn die Sozalarbeitein en Seich verzähle? 🤔🙄

Renate Steiger Ihn wie vielen Gruppen fragst noch .

Robert Schweng Renate Steiger Erfahrungsgemäss, bis eine Gruppe die gewünschte Antwort gibt. 🙄

Armin Moser Sis ichome zum Huushalt wird agreächnet

Birgit Rechsteiner Ja, logisch stimmt das - es macht ja auch absolut Sinn.

Yvonne Wilke Das ist richtig und völlig legitim , da du ja von allem die Hälfte zahlst! Anbei auch wenn du mit „nur“ einem Kollegen zusammen wohnst, müsste er auch aufkommen!
Jedes Amt arbeitet diesbezüglich aber anders bzw. Je nachdem um welche Unterstützung es da geht....
Betreibungsamt wird ab dem 2 Jahr der Mitbewohner angerechnet
Sozialamt bei kindergeldbevorschussung auch erst ab dem 2 Jahr

Wird zwar nicht gefragt, aber ich möchte dir trotzdem raten...
wenn du ihre Antworten schon nicht akzeptieren möchtest, solltest du deine Kooperation überdenken, denn diese Herrschaften geniessen leider eine Menge Macht und können sehr unangenehm werden

Mirjam Locher-Heuberger Man unterscheidet zwischen Unterstützungspflicht und Anrechnung der reduzierten Lebenshaltungskosten. Letzteres geschieht sofort, also zb auch bei einer WG. Ersteres erst in einem stabilen Konkubinat, das bedeutet nach 2 Jahren. Für nähere Auskünfte bitte Link lesen in der Rechtsberatungsgruppe...

Mirjam Locher-Heuberger Habs gesucht... voilà:
https://www.konkubinat.ch/sozialrecht/keine-fuersorgepflicht-fuer-den-an...

Armin Moser Da seit SKOS !
https://richtlinien.skos.ch/h-praxishilfen/h10-zu-kapitel-f5-berechnung-...

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