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(Anonym):Hallo,
Gerne würde ich wissen, ob ich als Privatperson eine Rechnung an ein Gewerbe für Ware und Dienstleistung erstellen kann? Und gerne würde ich wissen, wie dies zu Versteuern ist.
Gruss
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(Anonym):Hallo,
Gerne würde ich wissen, ob ich als Privatperson eine Rechnung an ein Gewerbe für Ware und Dienstleistung erstellen kann? Und gerne würde ich wissen, wie dies zu Versteuern ist.
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Kommentare
Di, 20/02/2018 - 19:55
Ciara Gomez
Wenn es ein Nebenerwerb ist, kannst Du es als Nebenerwerb versteuern: 😎😎😎
Wer neben seinem Haupterwerb noch einer weiteren Tätigkeit nachgeht, muss auch diese Einkünfte versteuern. Zudem sind beim Nebenverdienst Sozialabgaben geschuldet. Grundsätzlich muss jeder Lohn den Abzügen der AHV/IV/EO sowie der ALV unterworfen werden. Ausnahme: Wenn die Lohnsumme aus der fraglichen Tätigkeit im Jahr beim betreffenden Arbeitgeber nicht mehr als 2‘300 Franken beträgt, werden Beiträge zu den Sozialversicherungen nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.
Wer sein Einkommen aus dem Nebenerwerb richtig in der Steuererklärung deklariert, kann – wie beim Haupterwerb auch – Abzüge für Berufsauslagen geltend machen. Wer in unselbständiger Stellung einen Nebenerwerb ausübt, kann für diese Tätigkeit die effektiven Berufsauslagen abziehen.
https://www.ch.ch/de/besteuerung-nebenverdienst/
Mi, 21/02/2018 - 00:08
Roman Richle
ich denke, man kann als privatperson ausnahmsweise etwas an eine firma verkaufen, ohne dass dies versteuert werden muss. (zb wenn ich einem maurergeschäft meine occasions-karette verkaufe 😉) auf die rechnung/ quittung schreibt man dann einfach "ohne mwst". verkauft man aber regelmässig, so dass es sich um einen nebenerwerb handelt, dann muss (müsste😉) man dies natürlich versteuern