(Anonym):Hallo erstmal.
Hätte eine Frage bei "krankheit von Kinder"
Ausgangslage:

100% Job

Vorübergehend alleinerziehend da der andere Elternteil in einer Klinik ist.

Das Kind bekommt eine hoch ansteckende Krankheit "Spitze Blatern" kann daher weder in den Kindergarten noch in eine KITA.
Der Kinderarzt schreibt ein Zeugniss für die Eltern von 5tagen die sie vom Arbeitsplatz fern bleiben müssen.

Gefehlt hat der Arbeitnehmer nur 3 Tage.
Der Arbeitgeber sagt es werden nur 80% Lohn bezahlt in diesen 3 tagen oder die Zeit also 3 Tage müssen nachgearbeitet werden.
Ist dies rechtens oder wie soll man sich da verhalten?

Dankeschön

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Kommentare

Thomas Berger

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Sorry, aber din AG hät Recht! ?

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Allma Kiki

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Lohn ist zu 100% für diese Tage zu entschädigen gemäss Lohnfortzahlung, die Taggeldversicherung übernimmt diese Kosten nicht. Ein Nacharbeiten entfällt für diese drei Tage.

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Walter Büchi

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art. 324a or lohnfortzahlungspflicht
"Diese Absenzen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Denn Eltern sind gesetzlich verpflichtet, sich um das Wohlergehen ihres Kindes zu kümmern, und in solchen Fällen ist eine Lohnfortzahlung vorgeschrieben, wie wenn man selber krank wäre: Im ersten Anstellungsjahr sind es drei Wochen, ab dem zweiten je nach Region eine angemessene längere Zeit."
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/arbeitsrecht-bekommt-man-f...

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Marcel Ryffel

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Personalreglement anschauen.
Es gibt viele AG da sind die ersten 3 Tage nur 80% entschädigt, Krankentaggeldversicherung kommt erst ab 4. Tag zum Tragen.
Aber er muss die Tage geben, ist gleich wie eigene Krankheit und wird auch so gerechnet.

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Allma Kiki

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Wer noch was dazulernen will ... hier ein Link ?

www.andras.ch/infos/krankentaggeldversicherung/index.html

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