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(Anonym):Hallo an die Gruppe.
Ich habe auf Ende August gekündigt und habe noch 3 Urlaubstage zugute.
Nun möchte mein Chef mir diese aber auszahlen.
Ich trete am 3.9. schon meine neue Stelle an und hätte diese Tage lieber frei.
Darum meine Frage: kann er das einfach so machen?
Vielen Dank für Auskunft.
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(1 Stimme)
(Anonym):Hallo an die Gruppe.
Ich habe auf Ende August gekündigt und habe noch 3 Urlaubstage zugute.
Nun möchte mein Chef mir diese aber auszahlen.
Ich trete am 3.9. schon meine neue Stelle an und hätte diese Tage lieber frei.
Darum meine Frage: kann er das einfach so machen?
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Kommentare
Sa, 25/08/2018 - 00:34
Robert Schweng
Andreas Thanner Das kommt darauf an wer gekündigt hat, wie lange die Kündigungsfrist ist, wieviele Ferien während der Frist schon bezogen wurde und wie die Auftragslage des Arbeitgebers aussieht.
Robert Schweng FS: Ich habe gekündigt wegen einer neuen Stelle. Während der Kündigungsfrist hab ich noch keine Ferien bezogen.
Andreas Thanner Wie lange ist die Kündigungsfrist? Hat der Arbeitgeber viele Aufträge?
Wenn Sie gekündigt haben und Sie eine kurze Kündigungsfrist haben ist es zumutbar, dass Sie die Ferien nicht mehr beziehen können und diese ausnahmsweise ausbezahlt werden.
Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber über den Bezug der Ferien und dessen Zeitpunkt, er nimmt aber auf die persönlichen Bedürfnisse des Arbeitnehmers Rücksicht. Das Geschäftsinteresse steht aber immer höher.
Robert Schweng Andreas Thanner FS: Danke. Ich arbeite Februar dort und hatte einen Monat Kündigungsfrist.
Andreas Thanner Robert Schweng dann kann das durchaus rechtens sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die letzten paar Tage ausbezahlt.
Walter Büchi die ausführungen von herrn tanner sind korrekt.
die arbeitsrechtliche praxis kennt folgende ausnahmen zum ferien-abgeltungsverbot:
beendigung des arbeitsverhältnisses und ferienbezug ist nicht mehr in natura möglich (bei nachgenannten ursachen (alternativ oder kumulativ)):
- stellensuche während kündigungsfrist
- kompensation überzeit
- betriebliche erfordernisse
- krankheit oder unfall
bei beendigung des arbeitsverhältnisses nicht bezogene ferien sind doch in geld abzugelten (vgl. hierzu bge 131 iii 454)
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...