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(Anonym):Hallo an die Gruppe.
Ich bin seit über 5 Jahren zu 50-60% als Bus-Chauffeur bei einer privaten Firma angestellt.
Dort bekomme ich Stundenlohn zuzüglich Ferien- und Feiertagentschädigung.
Die Ferien- und Feiertagentschädigungen werden jeweils per Ende Monat ausbezahlt.
Darf mir der Arbeitgeber die Ferien mit dem Monatslohn ausbezahlen oder muss er das Feriengeld zurückbehalten und darf es erst bei einem Ferienbezug durch den Angestellten ausbezahlen?
Danke Euch.. 🙏
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(1 Stimme)
(Anonym):Hallo an die Gruppe.
Ich bin seit über 5 Jahren zu 50-60% als Bus-Chauffeur bei einer privaten Firma angestellt.
Dort bekomme ich Stundenlohn zuzüglich Ferien- und Feiertagentschädigung.
Die Ferien- und Feiertagentschädigungen werden jeweils per Ende Monat ausbezahlt.
Darf mir der Arbeitgeber die Ferien mit dem Monatslohn ausbezahlen oder muss er das Feriengeld zurückbehalten und darf es erst bei einem Ferienbezug durch den Angestellten ausbezahlen?
Danke Euch.. 🙏
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Kommentare
Mo, 08/04/2019 - 12:40
Robert Schweng
Silvie Silvie Gemäss dem Flyer steht es frei diese zurückbehalten dass der Arbeitnehmer Ferien machen kann.
https://www.swissmem.ch/de/news/news/stundenloehner-wie-verhaelt-es-sich...
Andreas Thanner Es ist STRENG VERBOTEN Ferien monatlich mit dem Monatslohn auszubezahlen. Der Arbeitgeber verstösst damit gegen zwingendes (!) Recht (OR 329d, Abs.2). Dieses wurde vom Bundesverwaltungsgericht explizit bestätigt: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 29.9.2014, A-1607/2014.
Sie haben somit NOCHMALS Anrecht auf bezahlte Ferien, rückwirkend für 5 Jahre. Er darf Ihnen die Ferien nur dann auszahlen, wenn Ferien explizit anfallen.
https://www.swissmem.ch/de/news/news/teilzeit-berechnung-von-feier-und-k...