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(Anonym):Hallo
Darf das Betreibungsamt die Miete von der Wohnung nicht mehr einberechnen im
Exminimum? Mir wurde Heute gedroht das dass bei uns der fall sein wird wenn
ja wie kann ich vorgehen? Besten Dank im voraus.
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(Anonym):Hallo
Darf das Betreibungsamt die Miete von der Wohnung nicht mehr einberechnen im
Exminimum? Mir wurde Heute gedroht das dass bei uns der fall sein wird wenn
ja wie kann ich vorgehen? Besten Dank im voraus.
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Kommentare
Di, 07/05/2019 - 16:56
Robert Schweng
Silvie Silvie Geh zur Caritas. Einer Freundin wurde dort geholfen. Ihr wurde auch zu viel abgezogen , dass nicht mehr mit Kindern überleben konnte.
Renate Steiger Nein das ex Minimum muss Dir das Betreibung samt lassen ihn Miete .
Susan Keusch Ich würde meinen nein, da du ja dan drunter fallen würdest und gar nichts mehr zum einkaufen hast
Méli Margrith Ella Also bei mit ist es auch nicht drin. Das heisste: Du bekommst einen teil des Existenzminimum ausbezahlt ( Arbeitgeber) damit bezahlst du die Miete. Mit dem Beleg gehst du zum BA und sie geben es dir zurück. Somit wird sichergestellt das du die Miete bezahlst. Am schluss hast du dein Existenzminimum.
Ich habe dies mit der Miete wie auch KK. Finde es so sehr gut. Den mit dem Geld das du zurück bekommst zahl ich alle anderen Rechnungen
Mirjam Locher-Heuberger Lesen Sie unter diesem Link, wie das betreibungsrechtliche Existenzminimum gerechnet wird:
https://www.beobachter.ch/geld/schulden-betreibungen/pfandung-so-wird-da...