(Anonym):Hallo, bitte anonym posten. Folgende Situation; ich hatte eine Elektroprüfung bei mir
in der Wohnung. Als ich (am selben Tag) nach Hause kam, ging das Licht nicht mehr in der Küche.
Dort wurde auch eine Steckdose ausgetauscht und div. Arbeiten gemacht. Anschließend habe ich alle anderen Lichter überprüft,
die Sicherung und natürlich die Glühbirne. Die Birne hatte ich ausgeschraubt und einfach nur geschaut,
ob der Draht noch dran ist oder ob ich sonst welche Schäden feststellen konnte. Dem war aber nicht so,die Birne sah -
nur mit Sichtprüfung, hab sie nicht ausgetauscht oder woanders getestet - gut aus. Dann rief ich den Elektriker an,
der riet mir alles was ich schon getan habe. Ich habe also nur seinen Anweisungen befolgt (Birne anschauen ob defekt,
Sicherung prüfen etc.). Nach Rücksprache mit Vermieter wurde dann ein Elektriker geschickt. Dieser hat festgestellt,
dass die Glühbirne einfach nur defekt war. Ja, hätte ich überprüfen können, indem ich die Birne bspw. im Wohnzimmer
getauscht hätte -habe ich nicht dran gedacht. Habe ja auch nur den Anweisungen des Elektrikers befolgt.
Jetzt hat mir der Vermieter eine Rechnung in Höhe von 400 CHF geschickt.
Bin nicht bereit, den vollen Betrag zu zahlen. Jetzt ist die Frage: ist es seitens des Vermieters die Rechnung berechtigt?
Sollte ich einen Vergleich in Höhe von 200 CHF oder so anbieten? Oder sollte ich gar rechtlich vorgehen? Vielen Dank für die Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Stell dich mal auf die andere Seite - weshalb soll der Vermieter (bzw. über die Nebenkosten alle Mieter) CHF 400.-- bezahlen, nur weil du nicht fähig bist zu sehen, ob eine Glühbirne (wer hat heute noch Glühbirnen) funktioniert oder nicht? Hättest ja auch eine neue reindrehen können...
Ich finde ehrlich, dass diese übertriebene Aktion von dir aus ging und du deshalb die Kosten tragen solltest.
Es gibt ja die Angaben, bis zu 200.-- muss der Mieter selber zahlen, sofern dies keine Spezialarbeiten sind - und eine Glühbirne wechseln ist es ja nicht - und dies jetzt dem Vermieter zu belasten würde auch bedeuten, dass jeder Mieter in Zukunft dem Vermieter Juxrechnungen unterbuttern kann - und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz so etwas erlauben würde...

Armin Moser Zahlä mue dä wo dä electicer pstellt hät !

Birgit Rechsteiner naja, der Auftrag hat aber der Mieter gegeben.

Denise Schenk 400 CHF für eine Glühbirne wechseln???
Verwalten

Robert Schweng Denise Schenk das hab ich mir ehrlich gesagt auch gedacht.
Der Elektriker war vermutlich nicht im Akkord angestellt...?! ?

Werner M. Rohr Entschuldigung, aber er schreibt doch etwas von einer "Elektoprüfung im Haus" . Da stellt sich mir doch die Frage, wer im Auftrag von wem was genau zu prüfen hatte. Und warum wurden im Rahmen dieser Prüfung welche diversen Arbeiten in wessen Auftrag erledigt? Was um Himmelswillen hat dies mit einer defekten Glühbirne zu tun, die bei einer Kontrolle ohnehin ausgewechselt gehört?

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