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(Anonym):Hallo. Bin heute in eine Kontrolle gekommen. Und zwar stand die Polizei in einem Waldstück (Nebenstrasse) bei welchem "Zubringerdienst gestattet" steht. Die Polizei sagte mir dass Fahrverbot ist. Ich hab dann gesagt dass ich zu einem Kollegen wollte um sich kurz zu treffen. Sie sagten mir ich hätte rundum fahren sollen und wieder zurück (was ein Umweg gewesen wäre). Da ich jedoch nicht genügend Zeit hatte habe ich die Abkürzung genommen. Die Busse habe ich nicht akzeptiert und sagte dass ich den Rechtschutz einschalte.
Hab ich rechtlich gesehen eine Chance?
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(Anonym):Hallo. Bin heute in eine Kontrolle gekommen. Und zwar stand die Polizei in einem Waldstück (Nebenstrasse) bei welchem "Zubringerdienst gestattet" steht. Die Polizei sagte mir dass Fahrverbot ist. Ich hab dann gesagt dass ich zu einem Kollegen wollte um sich kurz zu treffen. Sie sagten mir ich hätte rundum fahren sollen und wieder zurück (was ein Umweg gewesen wäre). Da ich jedoch nicht genügend Zeit hatte habe ich die Abkürzung genommen. Die Busse habe ich nicht akzeptiert und sagte dass ich den Rechtschutz einschalte.
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:50
Markus Meyer
Wohnt den der "Kollege" im Wald ?? Grundsätzlich sind Zulieferfahrten zu Anwohnern erlaubt. Heisst also, der Kollege kann auf keinem anderen (legalen) Weg erreicht werden, dann kannst du dagegen vorgehen.
Sollte das aber - so wie du schreibst - nur eine Abkürzung sein, dann akzeptier die Busse, weil das nachher kommt eine ganze Ecke teurer !
überleg dir das gut
Di, 15/08/2017 - 15:50
Robert Schweng
(Laie)Ich hätte auch gesagt, wenn der Kollege dort wohnt ja, sonst eher nein!
Zitat:
"Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk „Zubringerdienst
gestattet“ Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf
anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner treffen
oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher
Personen durch Dritte."
aus:
https://www.bve.be.ch/bve/de/index/strassen/strassen/signalisation_marki...
Di, 15/08/2017 - 15:50
Robert Schweng
Ach ja. Da die Polizei normalerweise relativ selten im Wald anzutreffen ist, muss man davon ausgehen, dass ein entsprechender Auftrag für die Beamten vorlag.
Soll heissen: Vermutlich hat sich jemand beschwert! 😊
Di, 15/08/2017 - 15:50
Birgit Rechsteiner
Chance, wenn dein Kollege wirklich da wohnt und bezeugt, dass ihr euch treffen wolltet. Sonst Chancenlos.