(Anonym):Hallo allerseits
Ich habe eine Frage bezüglich des Schutzalters.
Mir ist bekannt, dass sexuelle Handlungen mit unter-16-jährigen rechtswidrig
sind, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
Macht sich ein 18-Jähriger (geboren im Juni 2000) strafbar, wenn er
Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen (geb. Januar 2004) eingeht?
Grob gesehen beträgt der Altersunterschied 3 Jahre (18-15=3). Jedoch sind
die Geburtsdaten fast 3,5 Jahre auseinander.
Danke für die Hilfe

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser Die Antwort hat der FS sich selber gegeben.
Der Altersunterschied darf nicht mehr als 3 Jahre sein.

Kurt Egli Art. 187 StGB "Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen - Sexuelle Handlungen mit Kindern" nachlesen.

Dort steht:
"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe."

Christian Hummel Den Staatsanwalt will ich sehen, der die Akte nicht sofort shreddert.

Thomas Berger I dänk au, wenn da Ihr Fründ ish passiert do gar nüt!!! 🤨🙄

Martin Kaiser Die Schweiz hat bezüglich des Schutzalters die strengsten Bedingungen verglichen mit allen Nachbarstaaten. Dort liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Frankreich hat offiziell gar kein Schutzalter.
Man sollte in der Schweiz sich Gedanken machen, das Schutzalter zu senken.
Nur als Vergleich:
In der Schweiz ist man ab 10 strafmündig
Deutschland 14 Jahre
Österreich 14 Jahre
Für mich ist das ein Widerspruch Strafmündig mit 10 - Schutzalter 16
http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1336483

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