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(Anonym):Hallo allerseits Ich benutze google translate,so hoffe ich, dass jeder ein bisschen verstehen kann. Ich war in 2016 mit einer Schweizerin verheiratet und hatte sich in 2017 und einige Monate scheiden lassen,
Ich musste die schweiz verlassen, weil die Migration so gesagt hatte, dass ich 3 jahre nicht verheiratet war. Ich habe auch die Schweiz verlassen und bin zu meinem Verlobten nach Frankreich gezogen. Mein Verlobter zog in die Schweiz (LUZERN) und mein letzter Abreisetermin ist die 14. April.
Wenn ich und mein Verlobter zu heiraten in Schweiz fragen kann mein Visum von der Migration verlängert werden?
Sie hat ein L-Visum Migration sagte, dass man Familienachzug mit L-Visum machen kann
Danke
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(Anonym):Hallo allerseits Ich benutze google translate,so hoffe ich, dass jeder ein bisschen verstehen kann. Ich war in 2016 mit einer Schweizerin verheiratet und hatte sich in 2017 und einige Monate scheiden lassen,
Ich musste die schweiz verlassen, weil die Migration so gesagt hatte, dass ich 3 jahre nicht verheiratet war. Ich habe auch die Schweiz verlassen und bin zu meinem Verlobten nach Frankreich gezogen. Mein Verlobter zog in die Schweiz (LUZERN) und mein letzter Abreisetermin ist die 14. April.
Wenn ich und mein Verlobter zu heiraten in Schweiz fragen kann mein Visum von der Migration verlängert werden?
Sie hat ein L-Visum Migration sagte, dass man Familienachzug mit L-Visum machen kann
Danke
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Kommentare
So, 07/04/2019 - 14:13
Robert Schweng
Kurt Egli Lassen Sie sich das schriftlich vom Migrationsamt geben.
Ich kann mit nicht vorstellen, das ein Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung) zum Familiennachzug berechtigt.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_l...
Walter Büchi Kurt Egli mit L besteht der Anspruch auf Familiennachzug!
"Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA
wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von > 3 Monaten und weniger als 1 Jahr erteilt
Geltungsdauer = Dauer Arbeitsvertrag
Verlängerung/Erneuerung der Bewilligung möglich, ohne Land verlassen zu müssen
geografische und berufliche Mobilität
Anspruch auf Familiennachzug
kann in gewissen Fällen auch an nicht erwerbstätige Personen erteilt werden (Studenten, Stellensuchende, Dienstleistungsempfänger)"
https://www.hallo-schweiz.ch/CH_2_AErl.htm